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Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung

Hamburg 99058014012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058014012000

Leistungsbezeichnung

Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Ursprungszeugnisse über in Handwerksbetrieben gefertigte Erzeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der HWK Ausstellung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Exportbescheinigung (Synonym), Einfuhr (Synonym), Export (Synonym), Ursprungszeugnis HWK (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

17.12.2021

Fachlich freigegeben durch

HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg

Handlungsgrundlage

§ 91 Absatz 1 Nummer 12 Handwerksordnung (HWO)
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__91.html

Teaser

Ausstellung von elektronischem Ursprungszeugnis und sonstiger dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigung

Volltext

Das Ursprungszeugnis spielt für Sie eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dient Ihnen zur Preiskontrolle, der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Das Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr dient Ihnen der Nachweis des Ursprungs häufig
 zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:
  •  Kontrolle der Warenströme
  •  Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
  •  Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
  •  zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen:
  •  im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
  •  Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
  •  Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
  •  Kundenwunsch
  •  Akkreditiv
In der Regel entscheidet das Zielland für Sie über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses. Das Dokument wir elektronisch ausgestellt und kann im eigenen Betrieb ausgedruckt werden.

Erforderliche Unterlagen

Ergibt sich aus dem Antrag, dass die Waren "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurden, so müssen bei der Antragstellung Ursprungsnachweise vorgelegt werden, aus denen sich der Ursprung der Waren zweifelsfrei ergibt:
  •  Ursprungszeugnis des Vorlieferanten
  •  Lieferantenerklärungen
  •  Herstellerrechnungen, Lieferscheine oder andere Geschäftspapiere von Herstellern aus der Europäischen Union, wenn diese erkennen lassen, dass die Waren im eigenen Betrieb hergestellt worden sind.
Bitte erfragen Sie bei der Handwerkskammer Hamburg, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Voraussetzungen

Die Handwerkskammer Hamburg stellt Ihnen auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse und/oder sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen aus. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Firmensitz, Ihre Betriebsstätte oder Ihren Wohnsitz im Bezirk der Handwerkskammer Hamburg haben und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Union versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können Ihnen nicht ausgestellt werden.

Kosten

  • Die Ausstellung der Dokumente ist gebührenpflichtig
  • Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Handwerkskammer Hamburg

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Ursprungszeugniss erfolgt online.
  • Sie haben die Wahl zwischen einer passwortgestützten Beantragung (der sogenannten Nutzerkennung) oder einer Beantragung mittels digitaler Signatur. 
  • Sie müssen Ihr Unternehmen dafür registrieren und eine Ansprechperson und ggf. eine stellvertretende Person aus der Export-Abteilung als UZ-Administratorin/ UZ-Administrator benennen.
  • Diese Personen erhalten die Registrierung.

Bearbeitungsdauer

Die Registrierung kann innerhalb weniger Minuten erfolgen. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt in der Regel innerhalb der Dienstzeiten am gleichen Tag.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und bescheinigte Dokumente werden in der Regel anerkannt. Eine Ausnahme ist dabei das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, haben sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen.
Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden.
Die Darstellung des eUZ kann browserbasierend variieren.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Ursprungszeugnis ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren
  • Nachweis des Ursprungs dient im internationalen Warenverkehr häufig zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes:​​​​​               
  1. Kontrolle der Warenströme
  2. Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
  3. Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
  4. zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen
  5. im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
  6. Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
  7. Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
  8. Kundenwunsch
  9. Akkreditiv
  • Zielland entscheidet in der Regel die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses
  • Dokument wir elektronisch ausgestellt und kann im eigenen Betrieb ausgedruckt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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