Ausbildungsdauer Verlängerung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Elternzeit (Synonym), Ausbildung in Teilzeit (Synonym), Ausfallzeiten (Synonym), Durchgefallen (Synonym), Elternzeit Azubi (Synonym), Mängel in der Ausbildung (Synonym), Mutterschutz Azubi (Synonym), Teilzeitausbildung (Synonym), Wiederholungsprüfung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.12.2021
Fachlich freigegeben durch
HaSI - FIM Landesredaktion Hamburg
Die Verlängerung der Ausbildungszeit kann bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung beantragt werden.
Um Ihre Ausbildungszeit zu verlängern, gibt es mehrere mögliche Begründungen:
- Verlängerung im Ausnahmefall
- Wenn Sie länger krank waren, es wesentliche Mängel in Ihrer Ausbildung gab, oder Mutterschutzfristen/Elternzeit in die Ausbildungszeit gefallen sind.
- Ausbildung in Teilzeit
- Die Kürzung Ihrer täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent der Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer Ihrer Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen Ihrer regulären Ausbildungsdauer.
- Änderungsvertrag
- Bei Teilzeit: Ausbildungsvertrag
- Bei Verlängerung im Ausnahmefall: gegebenenfalls Nachweise, die die Verlängerung der Ausbildungszeit begründen
Für die Verlängerung im Ausnahmefall:
- längere Krankheit, wegen der Sie viele Inhalte in Berufsschule und/oder Betrieb verpasst haben
- körperliche oder geistige Behinderung
- Schwangerschaft und / oder Elternzeit
- Sehr schlechtes Ergebnis in Ihrer Zwischenprüfung, dass Ihr Abschluss in regulärer Ausbildungsdauer nicht zu erwarten ist
- nicht bestandene Abschlussprüfung
- Zustimmung des Betriebes zur Verlängerung
- Vereinbarung Ihrer Teilzeitausbildung mit dem Ausbildungsbetrieb
- Falls Sie noch minderjährig sind, ist in jedem Fall die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der Handelskammer Hamburg. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren unterschiedlich:
Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:
Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:
- Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
- Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
- Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
- Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.
- Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
- Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.
Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf Ihrer regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.
Um Ihre Ausbildungszeit zu verlängern, gibt es mehrere mögliche Begründungen:
- Verlängerung im Ausnahmefall
- Wenn Sie länger krank waren, es wesentliche Mängel in Ihrer Ausbildung gab, oder Mutterschutzfristen/Elternzeit in die Ausbildungszeit gefallen sind.
- Ausbildung in Teilzeit
- Die Kürzung Ihrer täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent der Vollzeitausbildung betragen.
- Die Dauer Ihrer Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen Ihrer regulären Ausbildungsdauer.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service