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Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

Hamburg 99031009030000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031009030000

Leistungsbezeichnung

Betriebe für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen Zertifizierung

Leistungsbezeichnung II

Zertifizierung von Unternehmen nach §6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Sachkundeprüfung (Synonym), Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Zertifizierung von Betrieben (Synonym), Klimaschutzverordnung (Synonym), Zertifizierung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung (Synonym), Betriebszertifizierung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Immissionsschutz

Handlungsgrundlage

§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/chemklimaschutzv/__6.html

Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0517&qid=1693321038193

Art. 5, 6 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2067&qid=1693321114877

Teaser

Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen, sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie eine Zertifizierung von der zuständigen Stelle.

Volltext

Ihr Betrieb möchte ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzeinrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie für Ihr Unternehmen ein Zertifikat, das Sie bei der zuständigen Stelle beantragen können.
Das Zertifikat umfasst mindestens folgende Angaben:
  • den Namen der Zertifizierungsstelle, den vollständigen Namen des Inhabers, die Ausstellungsnummer sowie gegebenenfalls das Ablaufdatum,
  • die Tätigkeiten, zu deren Ausübung der Inhaber des Zertifikats befugt ist, unter Angabe der maximalen Füllmenge in kg und der betreffenden Einrichtungen,
  • das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Ausstellungsbefugten.
Als eingetragener EMAS-Betrieb können Sie das Zertifikat ebenfalls bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, inklusive Angaben über das zur Verfügung stehende sachkundige Personal sowie die vorhandene gerätetechnische Ausrüstung
  • Sachkundebescheinigungen für alle Beschäftigten, welche die beantragten Tätigkeiten durchführen werden.

Voraussetzungen

Sie erhalten das Zertifikat für Ihr Unternehmen in Hamburg von der zuständigen Behörde, wenn
  • Ihr Unternehmen eine ausreichende Zahl an natürlichen zertifizierten Personen beschäftigt, die zur Deckung des erwarteten Tätigkeitsvolumens erforderlich sind und
  • Ihr Unternehmen den Nachweis erbringt, dass alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind.
Als eingetragener EMAS-Betrieb können Sie das Zertifikat erhalten, wenn aus der Umwelterklärung oder dem Bericht über die Umweltbetriebsprüfung hervorgeht,
  • dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Name und Sitz des Betriebes,
  • Bezeichnung des Standortes,
  • bescheinigte Tätigkeiten bezogen auf den Standort und seine Anlagen,
  • Bezeichnung der zuständigen Behörde, Datum und Unterschrift

Kosten

Die Kosten für die Zertifizierung richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Betriebszertifizierung.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid beziehungsweise das Zertifikat von der zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Ihr Unternehmen benötigt die Zertifizierung, bevor Sie mit den entsprechenden Verfahren und Tätigkeiten beginnen.

Hinweise

Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen muss genügend sachkundiges Personal vorhanden sein. Außerdem muss es Zugang zu den Werkzeugen und Verfahren haben, die für die zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten erforderlich sind.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern muss für das jährlich zu erwartende Tätigkeitsaufkommen genügend Personal mit entsprechender Sachkundebescheinigung zur Verfügung stehen und es muss die erforderliche technische Ausstattung nach Art und Anzahl ausreichend vorhanden sein.
Die zuständige Stelle für die Ausgabe von Sachkundebescheinigungen Ihres Personals in Hamburg ist die Handelskammer Hamburg.

Als eingetragener EMAS-Betrieb mit Umwelterklärung oder Bericht über Umweltbetriebsprüfung können Sie die Zertifizierung ebenfalls beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Kurztext

  • Zertifizierung von Unternehmen nach §6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
  • Ausstellung eines Zertifikats
  • dient zur Anerkennung als berechtigte Stelle
  • zur Durchführung von bestimmten Tätigkeiten:
    • Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Gasen, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder Stilllegung
    • von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten sowie
    • von Unternehmen, die diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen für Dritte durchführen
  • Voraussetzungen:
    • Unternehmen beschäftigt eine ausreichende Zahl an natürlichen zertifizierten Personen, die zur Deckung des erwarteten Tätigkeitsvolumens erforderlich sind,
    • Unternehmen erbringt den Nachweis, dass alle erforderlichen Werkzeuge und Verfahren zugänglich sind
  • auch eingetragene EMAS-Betriebe mit Umwelterklärung oder Bericht über Umweltbetriebsprüfung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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