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Personalausweis Ausstellung vorläufig

Hamburg 99008001012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012002

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung vorläufig

Leistungsbezeichnung II

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie schnell einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Volltext

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, dauert es normalerweise mehrere Wochen, bis Sie ihn erhalten. Wenn Sie schneller einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrages ausgehändigt.

Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
    • Erklärung über die Namensführung
  • aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
    • Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
  • Einverständniserklärung und Personalausweis aller abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
  • nach Einbürgerung: Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder Identitätsbescheinigung, Einbürgerungsurkunde

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend. 

Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
  • Eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der Sie sich vorwiegend aufhalten.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen.
  • Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.

Kosten

10,00 EUR
Aufschlag bei Antragstellung nicht am Hauptwohnsitz: 13,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
  • Wenn Sie den vorläufigen Personalausweis nicht am Ort Ihres Hauptwohnsitzes beantragen möchten, erkundigen Sie sich, ob Ihre Begründung dafür anerkannt wird.
  • Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen -  persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den vorläufigen Personalausweis.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Der vorläufige Personalausweis wird direkt im Anschluss an die  Bearbeitung vor Ort an Sie ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

Frist

Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.

Hinweise

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Reisepass besitzen
Da der vorläufige Personalausweis nur eine kurze Gültigkeitsdauer hat, sollten Sie gegebenenfalls gleichzeitig einen regulären Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen.
Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich in Hamburg an den Hamburg Service Standort Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Die Ausstellung eines Personalausweises dauert in der Regel mehrere Wochen.  
  • Bei dringendem Bedarf kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.   
  • Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
    • keine papierbasierten Fotos mehr einreichen, stattdessen Foto in elektronischer Form
    • Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst übermittelt werden (QR Code vom Fotostudio mitbringen, alternativ kann Foto vor Ort erstellt werden)

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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