Personalausweis Ausstellung vorläufig
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Personalausweisgesetz (PAuswG)
www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Wenn Sie schnell einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, dauert es normalerweise mehrere Wochen, bis Sie ihn erhalten. Wenn Sie schneller einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrages ausgehändigt.
Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Erklärung über die Namensführung
- aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
- Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
- bei Kindern unter 16 Jahren: Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
- Einverständniserklärung und Personalausweis aller abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
- nach Einbürgerung: Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder Identitätsbescheinigung, Einbürgerungsurkunde
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der Sie sich vorwiegend aufhalten.
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen.
- Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
- Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
- Wenn Sie den vorläufigen Personalausweis nicht am Ort Ihres Hauptwohnsitzes beantragen möchten, erkundigen Sie sich, ob Ihre Begründung dafür anerkannt wird.
- Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den vorläufigen Personalausweis.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Der vorläufige Personalausweis wird direkt im Anschluss an die Bearbeitung vor Ort an Sie ausgehändigt.
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- Personalausweis
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (16 Jahre)
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweis abholen
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, Seriennummer
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich in Hamburg an den Hamburg Service Standort Hamburg-Mitte.
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Reisepass besitzen
Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich in Hamburg an den Hamburg Service Standort Hamburg-Mitte.
- Die Ausstellung eines Personalausweises dauert in der Regel mehrere Wochen.
- Bei dringendem Bedarf kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
- Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
- keine papierbasierten Fotos mehr einreichen, stattdessen Foto in elektronischer Form
- Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst übermittelt werden (QR Code vom Fotostudio mitbringen, alternativ kann Foto vor Ort erstellt werden)
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service