Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Geburtsbescheinigungen (Synonym), Geburtsanmeldungen (Synonym), Frühgeburten (Synonym), Entbindungen (Synonym), Urkundenbestellungen (Synonym), Urkunden- Anforderungen, Online (Synonym), Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Synonym), Geburtsurkunde, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (Synonym), Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (Synonym), Geburtsanzeige (Synonym), Geburt (Synonym), Bescheinigung Geburt (Synonym), Urkundenanforderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html
§ 33 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html
§ 33 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html
Wenn Sie eine Hausgeburt hatten und Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anzeigen.
Wenn Sie selbst als sorgeberechtigter Eltern des Kindes verhindert sind, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, angezeigt werden.
Wenn Sie selbst als sorgeberechtigter Eltern des Kindes verhindert sind, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, angezeigt werden.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, benötigen Sie:
Sie benötigen außerdem:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- die Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung.
Sie benötigen außerdem:
- die Personalausweise, Reisepässe oder anerkannte Passersatzpapiere der Eltern.
- Sollte bei einer Hausgeburt eine Hebamme anwesend gewesen sein, dann ist die Bescheinigung über die Entbindung ebenfalls vorzulegen.
Das Kind wurde zu Hause geboren.
Sie sind ein sorgeberechtigter Elternteil oder eine Person, die bei der Geburt zugegen war.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie sind ein sorgeberechtigter Elternteil oder eine Person, die bei der Geburt zugegen war.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Für die Ausstellung der Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 18,00 EUR an. Jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang kostet 8,00 EUR. Die Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe der Krankenkasse sind kostenfrei.
Sie zeigen die Hausgeburt des Kindes persönlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt an. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie persönlich zur Geburtsanzeige beim Standesamt erscheinen.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
Die Geburt wird vom Standesamt beurkundet.
Sie können Geburtsurkunden erhalten.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
Die Geburt wird vom Standesamt beurkundet.
Sie können Geburtsurkunden erhalten.
- Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche anzeigen.
- Rechnen Sie den Tag der Geburt bei der Anzeigefrist nicht mit.
- Wurde das Kind tot geboren oder ist während der Geburt verstorben, so müssen Sie die Geburt spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag anzeigen.
- Stand der Name des Kindes bei der Anzeige noch nicht fest, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats nachmelden.
- Nur im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung nehmen einige Standesämter auch Vaterschaftsanerkennungen auf - hierfür ist ein Termin erforderlich.
- Sorgeerklärungen sind nur beim Jugendamt oder beim Notar möglich. Vaterschaftsanerkennungen nimmt auch das Jugendamt oder der Notar auf.
- Den Vordruck für die Vornamensanzeige erhalten die Eltern im Internet (Kinderleicht zum Kindergeld auf hamburg.de) oder auch im zuständigen Standesamt.
- Im Rahmen der Beurkundung einer Geburt erhalten die Eltern, zusätzlich zur kostenpflichtigen Geburtsurkunde für die eigenen Unterlagen, drei kostenfreie Urkunden zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse.
- Hausgeburt anzeigen
- jede Geburt eines Kindes muss angezeigt werden werden
- auch eine Hausgeburt muss angezeigt werden
- eine Hausgeburt wird von den sorgeberechtigten Eltern angezeigt
- sind die sorgeberechtigten Eltern verhindert, muss die Hausgeburt von der Hebamme oder einer Person, die bei der Geburt zugegen war oder auf anderem Wege von der Geburt erfahren hat, angezeigt werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service