Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Inhalt
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
04.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html
§ 1617b Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617b.html
§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html
§ 1617b Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617b.html
§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html
Wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge für ein Kind erklären (Sorgeerklärung), können Sie den Familiennamen des Kindes binnen 3 Monaten nach Abgabe der Erklärung neu bestimmen.
Sie können den Familiennamen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil erlangen in dem Sie eine Sorgeerklärung abgeben.
- Geburtsurkunde Kind (gegebenenfalls mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgerechtsnachweis
- Ihr Kind führt bereits einen Namen.
- Sie begründen die gemeinsame elterliche Sorge mit dem anderen Elternteil erst nach der Geburt des Kindes.
- Wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist, muss es der Änderung seines Familiennamens zustimmen.
- Ist das Kind bereits 14 Jahre oder älter muss es die Erklärung selber abgeben. Die Eltern müssen in diesem Fall der Erklärung des Kindes zustimmen.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie beim Standesamt abgeben. Die Erklärung kann auch vor einem Notar abgegeben und öffentlich beglaubigt werden. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.
Die Neubestimmung des Geburtsnamens müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind gegenüber dem Standesamt erklären.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
- Neubestimmung des Geburtsnamens für ein Kind erklären
- Familienname des Kindes kann neu bestimmt werden, wenn die Eltern sich erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge teilen, d.h. eine Sorgeerklärung abgeben
- binnen 3 Monaten nach Abgabe der Erklärung
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service