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Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen

Hamburg 99048012001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048012001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Forst (Synonym), Wald (Synonym), Forstvermehrungsgutgesetz (Synonym), Nachzucht (Synonym), Saatgut (Synonym), Forstpflanze (Synonym), Stammzertifikat (Synonym), Klon (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Hamann, Karl

Teaser

Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Handel bringen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung für Ihr Vermehrungsgut beantragen.

Volltext

Sie dürfen forstliches Vermehrungsgut nur in den Handel bringen, wenn das Ausgangsmaterial über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldgebiete, aus denen das Ausgangsmaterial stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ein formloser, schriftlicher Antrag
  • Benennung des Waldgebietes,
  • Benennung der Baumart
  • Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung

Voraussetzungen

Für die Zulassung gelten die in den Anlagen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung festgelegten Mindestanforderungen. Es dürfen nur
  • Erntebestände unter der Kategorie "Ausgewählt",
  • Samenplantagen unter der Kategorie "Qualifiziert" und
  • Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen unter der Kategorie "Geprüft"
zugelassen werden. Zugelassen werden eine Saatgutquelle, ein Erntebestand, eine Samenplantage, mehrere Bäume als Familieneltern, ein Klon oder eine Klonmischung.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Eignung des Ausgangsmaterials oder des Vermehrungsgutes wird geprüft.
  • Die Zulassung wir Ihnen von der zuständigen Behörde nach Feststellung der Eignung Ihres Ausgangsmaterials oder Vermehrungsgutes per schriftlichem Bescheid erteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.

Frist

Keine

Hinweise

Die Zulassung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie Forstvermehrungsgut in den Handel bringen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen.
  • Wenn man forstliches Vermehrungsgut erzeugen will, benötigt man eine Zulassung für das Ausgangsmaterial.
  • Das Ausgangsmaterial muss für die Nachzucht geeignet erscheinen und seine Nachkommenschaft darf keine für den Wald oder die Forstwirtschaft nachteiligen Eigenschaften erwarten lassen.
  • Die Zulassung muss erlang werden, bevor das Vermehrungsgut in den Handel gebracht wird.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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