Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen
Inhalt
Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen
Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut Erteilung
Begriffe im Kontext
Forst (Synonym), Wald (Synonym), Forstvermehrungsgutgesetz (Synonym), Nachzucht (Synonym), Saatgut (Synonym), Forstpflanze (Synonym), Stammzertifikat (Synonym), Klon (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Hamann, Karl
Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Handel bringen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung für Ihr Vermehrungsgut beantragen.
Sie dürfen forstliches Vermehrungsgut nur in den Handel bringen, wenn das Ausgangsmaterial über eine entsprechende Zulassung verfügt. Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldgebiete, aus denen das Ausgangsmaterial stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft und bei dem Erreichen der geforderten Standards zur Vermehrungsgutgewinnung zugelassen.
- Ein formloser, schriftlicher Antrag
- Benennung des Waldgebietes,
- Benennung der Baumart
- Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung
Für die Zulassung gelten die in den Anlagen der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung festgelegten Mindestanforderungen. Es dürfen nur
- Erntebestände unter der Kategorie "Ausgewählt",
- Samenplantagen unter der Kategorie "Qualifiziert" und
- Erntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen unter der Kategorie "Geprüft"
- Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Eignung des Ausgangsmaterials oder des Vermehrungsgutes wird geprüft.
- Die Zulassung wir Ihnen von der zuständigen Behörde nach Feststellung der Eignung Ihres Ausgangsmaterials oder Vermehrungsgutes per schriftlichem Bescheid erteilt.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.
- Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen.
- Wenn man forstliches Vermehrungsgut erzeugen will, benötigt man eine Zulassung für das Ausgangsmaterial.
- Das Ausgangsmaterial muss für die Nachzucht geeignet erscheinen und seine Nachkommenschaft darf keine für den Wald oder die Forstwirtschaft nachteiligen Eigenschaften erwarten lassen.
- Die Zulassung muss erlang werden, bevor das Vermehrungsgut in den Handel gebracht wird.