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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

Hamburg 99129005006000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129005006000

Leistungsbezeichnung

Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Indirekteinleiter (Synonym), Abwasseranlagen (Synonym), Entwässerung von Grundstücken (Synonym), Genehmigung (Synonym), Niederschlagswassereinleitung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Abwasserwirtschaft

Teaser

Wenn Sie Abwasser (Schmutzwasser oder Niederschlagswasser) in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, müssen Sie in der Regel vorab eine Genehmigung beantragen.

Volltext

In der Regel benötigen Sie eine Genehmigung für die Einleitung von
  • nicht häuslichem Abwasser,
  • Baugrubenwasser,
  • Grundwasser aus Altlastensanierung oder temporärer Drainage zur Verhinderung von Bauschäden,
  • Niederschlagswasser beim Vorliegen einer Einleitmengenbegrenzung,
  • nachteilig verändertem Niederschlagswasser.
Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Einleiten des Abwassers beginnen.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von der Art des Abwassers, das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genaueres können Sie dem Antragsformular sowie den Erläuterungen zum Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

Die Genehmigung kann Ihnen erteilt werden, wenn das Abwasser qualitativ und quantitativ geeignet ist, in eine öffentliche Abwasseranlage eingeleitet zu werden.

Kosten

60,00 EUR – 5.000,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Mit dem Antrag reichen Sie die weiteren notwendigen Unterlagen ein.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
  • Die Entscheidung wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
  • Mit dem Bescheid, werden Ihnen gegebenenfalls Auflagen erteilt, die Sie umsetzen müssen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihres eingereichten Antrages. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Frist

Keine. Die Genehmigung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Einleitung beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.

Hinweise

Mit der Einleitungsgenehmigung können Auflagen zur Vorbehandlung des Abwassers und zur Eigenüberwachung, sowie Berichtspflichten verbunden sein, die Sie erfüllen müssen. Ihre Einleitungsgenehmigung kann zeitlich befristet sein.

Für bestimmte Einleitungen benötigen Sie keine Genehmigung (zum Beispiel bei häuslichem Schmutzwasser und nicht nachteilig verändertem Niederschlagswasser ohne Einleitmengenbegrenzung).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
  •  Eine Genehmigung für die Einleitung in die Kanalisation muss vorliegen bei
    • nicht häuslichem Abwasser,
    • Baugrubenwasser,
    • Grundwasser (aus Altlastensanierung oder temporärer Drainage) oder nachteilig verändertem Niederschlagswasser 
  • Für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation muss eine Genehmigung vorliegen, sofern eine Einleitmengenbegrenzung für das Niederschlagswasser vorliegt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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