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Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

Hamburg 99129048010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129048010000

Leistungsbezeichnung

Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Siele (Synonym), Grundstücksentwässerung (Synonym), Indirekteinleitung (Synonym), Indirekteinleiter (Synonym), Gewerbepark (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Abwasserwirtschaft

Teaser

Sie möchten gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten und von der Genehmigungspflicht freigestellt werden? Dann müssen Sie hierfür einen Antrag auf Freistellung von der Genehmigungspflicht bei der zuständigen Behörde stellen.

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen, gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage einzuleiten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. In Ausnahmefällen können Sie jedoch eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht beantragen. Sie müssen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Ausnahmegenehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Einleiten des Abwassers beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Freistellung mit näheren Angaben zur Art des Abwassers (Menge, Inhaltsstoffe, Ort des Entstehens)
  • Auszüge aus den Vertragsunterlagen zwischen Ihnen und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage

Voraussetzungen

Sie müssen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Reinigung des Abwassers durch Vertrag mit dem Betreiber der privaten Abwasseranlage sicherstellen.

Kosten

60,00 EUR - 5.000,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Behörde ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Die Entscheidung der zuständigen Behörde wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
  • Sie zahlen eine Verwaltungsgebühr.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihres eingereichten Antrages. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Frist

.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für die Branchen und Tätigkeiten, bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden (beispielsweise Chemieindustrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), hat der Gesetzgeber Anforderungen in den jeweiligen branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt. Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstoffmenge so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
  • Für das Einleiten von gewerblichem Abwasser in eine private Abwasseranlage muss in der Regel eine Genehmigung vorliegen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Freistellung von der Genehmigungspflicht bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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