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Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

Hamburg 99071008261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071008261000

Leistungsbezeichnung

Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Kindertagesstätte (Synonym), KiTa (Synonym), Kindertageseinrichtung (Synonym), Personaländerung (Synonym), Personalmeldung (Synonym), Meldung Erziehungspersonal (Synonym), Ganztagesbetreuung an Schulen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Kita-Aufsicht

Handlungsgrundlage

§ 47 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html
Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen
www.hamburg.de/contentblob/1830150/b8337d215892d2861e954709450630ca/data/landesrahmenvertrag-neu.pdf
Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder und Jugendhilfe
www.hamburg.de/contentblob/3293528/8ad7a239ecd37066d4ffc180ba2e6537/data/gbs-landesrahmenvertrag.pdf
Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (Positivliste)
www.hamburg.de/contentblob/14929010/f058756fb7fcc9ccc5f090d97f36a748/data/positivliste-040121.pdf
Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe (Eckpunktepapier)
www.hamburg.de/contentblob/11545784/0d4ee20a65a72312f763a3e1a6daab51/data/beschluss-vertragskommission-kita-2018-04-18.pdf

Teaser

Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme unverzüglich melden.

Volltext

Sie als Träger beziehungsweise Trägerin einer Kindertageseinrichtung oder Einrichtung zur ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen, müssen eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden. Die Meldepflicht gilt für alle Personen, die innerhalb Ihrer Einrichtung mit oder am Kind arbeiten. Es werden folgende Ereignisse  unter Personalveränderungen gezählt:

  • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis

  • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis

  • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb der Einrichtung

  • Weiterbeschäftigung als erziehende Person nach abgeschlossener Ausbildung

  • Tätigkeitsaufnahme einer Berufsausbildung als erziehende Person

  • Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel:
    • Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen mit Fach Pädagogik
    • Logopäden und Logopädinnen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
  • Beschäftigung mit einer Ausnahmegenehmigung

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Einrichtung. 
  • Es ist eine Personalveränderung erfolgt

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung schriftlich oder mit dem Online Dienst erstellen. Die Abläufe unterscheiden sich in der Zuständigkeitsfindung.

Schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung in Ihrer Einrichtung.

  • Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an die zuständige Stelle.

  • Die zuständige Stelle wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden wird sie sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.

  • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.

  • Nach Eingang der Aktualisierung führt die zuständige Stelle ein Feststellungsverfahren durch, in dem die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der einzustellenden Person überprüft werden.

  • Bei einer positiven Prüfung wird der Personalwechsel bestätigt.

  • Bei einer negativen Prüfung, wird sich die zuständige Stelle bei Ihnen melden und erläutern wie eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.

Online Ablauf:

  • Sie erstellen eine schriftliche Meldung in dem Online-Dienst.

  • Der Online-Dienst führt eine automatische Zuständigkeitsfindung durch.

  • Nach der Anlage wird die Anzeige automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.

  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhäng

Frist

Es besteht eine unverzügliche Pflicht zur Mitteilung. Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie eine Meldung machen.

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Träger von Kindertageseinrichtungen oder Ganztagesbetreuungen an Schulen müssen folgende Personalveränderungen melden
    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis

    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis

    • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb der Einrichtung

    • Weiterbeschäftigung als erziehende Person nach abgeschlossener Ausbildung

    • Tätigkeitsaufnahme einer Berufsausbildung als erziehende Person

    • Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel:
      • Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen mit Fach Pädagogik
      • Logopäden und Logopädinnen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
    • Beschäftigung mit einer Ausnahmegenehmigung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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