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Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

Hamburg 99080015001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080015001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Veranstaltungen (Synonym), Flugprogramm (Synonym), Flugschau (Synonym), Flugtage (Synonym), Flugzeug (Synonym), Formationsflug (Synonym), Kunstflug (Synonym), Luftfahrschau (Synonym), Luftverkehrsveranstaltung (Synonym), Drohnenflug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.05.2022

Fachlich freigegeben durch

BWI-Luftfahrt

Handlungsgrundlage

§ 24 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__24.html 

§§ 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) 
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__16.html

§§ 73 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) 
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/BJNR003700964.html#BJNR003700964BJNG001602308

§ 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in Verbindung mit Anlage Nummer VI 9 LuftKostV
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/__2.html

Teaser

Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Veranstaltung beispielsweise auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. 
Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden. 
Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung 
  • Einwilligung des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibender ist)
  • Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
    • Nachweis des Benutzungsrechts
    • Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
    • Karte im Maßstab 1:25000
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und des Arztes beziehungsweise der Ärztin sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
    • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
    • Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung)
  • Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
    • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
    • Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
    • Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
    • Vereinbarungen des Veranstalters mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
    • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Bodenunfallversicherung
    • Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten 
    • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

Voraussetzungen

Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstaltenden-Haftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.
Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.
 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Veranstaltung mit Luftfahrzeugen planen:
  • Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
  • Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
  • Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
  • Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
  • Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
  • Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.

Bearbeitungsdauer

2 - 8 Wochen

Frist

Antragsfrist
Dauer: 8 Wochen
  
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.

Hinweise

Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Luftfahrtveranstaltungen sind mit besonderen Gefahren verbunden. 
  • Sie müssen genau geplant und durchgeführt sowie genau kontrolliert werden. 
  • An die Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.
  • Ohne Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. 
  • Diese Erlaubnis können Sie beantragen.
  • Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten.
  • Im Fall einer Veranstaltungsgenehmigung werden notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen angeordnet.
  • Während der Veranstaltung wird die Einhaltung dieser Vor-gaben überwacht.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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