Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Veranstaltungen (Synonym), Flugprogramm (Synonym), Flugschau (Synonym), Flugtage (Synonym), Flugzeug (Synonym), Formationsflug (Synonym), Kunstflug (Synonym), Luftfahrschau (Synonym), Luftverkehrsveranstaltung (Synonym), Drohnenflug (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.05.2022
Fachlich freigegeben durch
BWI-Luftfahrt
§ 24 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__24.html
§§ 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__16.html
§§ 73 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/BJNR003700964.html#BJNR003700964BJNG001602308
§ 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in Verbindung mit Anlage Nummer VI 9 LuftKostV
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/__2.html
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__24.html
§§ 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__16.html
§§ 73 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/BJNR003700964.html#BJNR003700964BJNG001602308
§ 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in Verbindung mit Anlage Nummer VI 9 LuftKostV
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/__2.html
Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie eine Veranstaltung beispielsweise auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden.
Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.
Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden.
Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.
- Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
- Einwilligung des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibender ist)
- Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
- Nachweis des Benutzungsrechts
- Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
- Karte im Maßstab 1:25000
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und des Arztes beziehungsweise der Ärztin sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung)
- Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
- Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
- Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
- Vereinbarungen des Veranstalters mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Bodenunfallversicherung
- Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten
- Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstaltenden-Haftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.
Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.
Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.
Wenn Sie eine Veranstaltung mit Luftfahrzeugen planen:
- Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
- Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
- Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
- Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
- Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
- Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.
Antragsfrist
Dauer: 8 Wochen
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.
Dauer: 8 Wochen
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
- Luftfahrtveranstaltungen sind mit besonderen Gefahren verbunden.
- Sie müssen genau geplant und durchgeführt sowie genau kontrolliert werden.
- An die Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.
- Ohne Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden.
- Diese Erlaubnis können Sie beantragen.
- Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten.
- Im Fall einer Veranstaltungsgenehmigung werden notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen angeordnet.
- Während der Veranstaltung wird die Einhaltung dieser Vor-gaben überwacht.