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Gehwegüberfahrten Änderung

Hamburg 99108015011000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015011000

Leistungsbezeichnung

Gehwegüberfahrten Änderung

Leistungsbezeichnung II

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Bordstein (Synonym), Absenkung (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Bürgersteig (Synonym), Bürgersteigabsenkung (Synonym), Gehwegüberfahrt (Synonym), Grundstückserschließung (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Zufahrt (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Wegedaten

Handlungsgrundlage

§ 7a Fernstraßengesetz (FStrG)
https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__7a.html
§ 18 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Überfahrten
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P18

Teaser

Sie können die Änderung einer bestehenden Gehwegüberfahrt beantragen.

Volltext

Bei Gehwegwegüberfahrten handelt es sich zum Beispiel um Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen. Sie dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie müssen die Änderung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

Erforderliche Unterlagen

  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Fotos der Örtlichkeit
  • Gegebenenfalls: Flurkarte

Voraussetzungen

  • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
  • Alternativ verfügen Sie über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
  • Sofern Sie die Änderung der Gehwegüberfahrt selbst übernehmen dürfen: Das von Ihnen beauftragte Unternehmen ist ein zugelassenes Unternehmen.
  • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
  • Durch die Änderung ergibt sich keine Unterbrechungen des Gehweges.

Kosten

50,00 - 800,00 EUR
Die Kosten unterteilen sich in eine Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten. Die Verwaltungsgebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt sowie der Notwendigkeit der Durchführung weiterer Maßnahmen (zum Beispiel Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung).

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) die Änderung der Gehwegüberfahrt und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
  • Wenn die beantragte Änderung umfangreich ist, organisiert die zuständige Stelle einen Vororttermin, an dem auch Sie teilnehmen. 
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen. Gegebenenfalls legt die zuständige Stelle Bedingungen und Auflagen fest.
    • Möglicherweise gibt die zuständige Stelle die Änderung auch selbst in Auftrag. Wenn die zuständige Stelle die Arbeiten durchführen lässt, müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen. 
    • Anderenfalls beauftragen Sie ein zugelassenes Unternehmen mit der Durchführung der Änderung. Das Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Änderungsmaßnahme beantragen.
  • Auf Basis der Herstellungskosten leisten Sie eine Vorauszahlung
  • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Kosten der restlichen Änderungskosten und zahlen diese.
  • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit variiert im Einzelfall und kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

  • Sie dürfen eine Gehwegüberfahrt nicht selbst und ohne Genehmigung der zuständigen Stelle verändern (zum Beispiel mit Holzbalken oder Stahlrampen). Solche Änderungen sind ein unerlaubter Eingriff in den Straßenraum. Sie können sich damit strafbar machen.
  • Wenn Sie eine Genehmigung zur Änderung der Gehwegüberfahrt erhalten, bedeutet das nicht, dass Sie damit auch andere Genehmigungen für Projekte wie den Bau einer Garage oder eines Carports bekommen. Diese Genehmigungen müssen Sie separat beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten sind Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen und erleichtern den Zugang zum Grundstück mit Fahrzeugen.
  • Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Änderungen an bestehenden Gehwegüberfahrten müssen ebenfalls beantragt werden.
  • Grundstückszufahrten erfordern eine andere Ausbau- oder Befestigungsart als der Gehweg.
  • In der Regel beauftragt die Stadt die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum. In Ausnahmefällen kann die antragstellende Person selbst eine zugelassene Fachfirma beauftragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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