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Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

Hamburg 99108013005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108013005000

Leistungsbezeichnung

Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Baustelle (Synonym), Baumaßnahmen (Synonym), Genehmigung (Synonym), Straßensperrung (Synonym), Gehwegsperrung (Synonym), Beschilderung (Synonym), Verkehrsraumeinschränkung (Synonym), Verkehrsrechtliche Anordnung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Verkehr (BVM)

Handlungsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Teaser

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes nach sich zieht, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum einschränken oder für eine Sondernutzung gebrauchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Das gilt zum Beispiel für Straßenbaumaßnahmen, aber auch für das Aufstellen von Gerüsten, das Lagern von Baumaterialien oder die Durchführung von Veranstaltungen. Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung (Erlaubnis zur Verkehrseinschränkung) bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht nur bei einer Sperrung der Fahrbahn erforderlich, sondern auch, wenn die Arbeiten Auswirkungen auf Rad- oder Gehwege haben. Die zuständige Stelle legt im Rahmen des Verfahrens fest, welche Absperrungen und Kennzeichen Sie gegebenenfalls aufstellen müssen und wie der Verkehr zu regeln beziehungsweise umzuleiten ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Maßstabsgerechter Lageplan
  • Verkehrszeichenplan (optional)
  • Umleitungsplan (optional)
  • Erläuterung zum Bauvorhaben und dessen Ablauf (optional)
  • Signallage- oder Signalzeichenplan (optional)

Voraussetzungen

  • Sie weisen ein berechtigtes Interesse nach.
  • Sie schränken die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
  • Sie haben das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS).

Kosten

Gebühr: 30€ - 201€
30,30 EUR - 200,60 EUR
Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag schriftlich, elektronisch oder über den Online-Dienst ein und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung. Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen. 

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von circa 2 Wochen rechnen. Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt in der Regel höher aus.

Frist

Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (variabel): 14 Tage
Bemerkung: Mindestantragsfrist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, müssen Sie einen Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benennen.
  • Wenn die Maßnahme einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, als in Ihrem Antrag angegeben, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung beantragen.
  • Die antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.
  • Bei einer Notmaßnahme (Havarie) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeistelle.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn der öffentliche Verkehrsraum eingeschränkt oder für eine Sondernutzung genutzt werden soll.
    • Straßenbaumaßnahmen
    • Aufstellen von Gerüsten
    • Lagern von Baumaterialien
    • Durchführung von Veranstaltungen
  • Vor Beginn der Arbeiten muss eine verkehrsrechtliche Anordnung (Erlaubnis zur Verkehrseinschränkung) bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
  • Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht nur bei einer Sperrung der Fahrbahn erforderlich, sondern auch bei Auswirkungen auf Rad- oder Gehwege.
  • Die zuständige Stelle legt fest, welche Absperrungen und Kennzeichen aufgestellt werden müssen und wie der Verkehr zu regeln oder umzuleiten ist.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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