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Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung für Schafe

Hamburg 99110022080002 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110022080002

Leistungsbezeichnung

Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung für Schafe

Leistungsbezeichnung II

Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Schafe und Ziegen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Tierseuche (Synonym), Tierseuchenkasse (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Beihilfen.Tier

Teaser

Sie können Beihilfen für Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen bei Schafen und Ziegen erhalten.

Volltext

Sie können Beihilfen für Maßnahmen zur Früherkennung und zur Verhütung, Bekämpfung, Überwachung und Tilgung von Tierseuchen und seuchenhaft verlaufenden Tierkrankheiten oder Zoonosen bei Schafen und Ziegen beantragen. 
Sie erhalten die Beihilfen als freiwillige Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen auf Brucellose sowie für die amtliche Tierkennzeichnung und der damit verbundenen Beratung ausgezahlt. Sie können ebenfalls Beihilfen für die Entfernung und Beseitigung von Falltieren beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Anzahl und Ergebnisse der Genotypisierungen
  • Rechnungslegung über die durchgeführten Genotypisierungen
  • Teilnahmeerklärung an den Sanierungsverfahren und 
  • Anerkennung der Bestände

Voraussetzungen

Sie haben die Tiere odrnungsgemäß gemeldet. Neue Tiere haben Sie nachgemeldet.
Sie haben die Beiträge  an die Tierseuchenkasse Hamburg fristgerecht entrichtet. 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Verwenden Sie das Formblatt der zuständigen Stelle, um die Beilhilfen zu beantragen und reichen Sie es mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag. Die zuständige Stelle berechnet gegebenenfalls die Höhe der Beihilfen.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Für die vom Landeslabor Institut für Hygiene und Umwelt erbrachten Leistungen für labordiagnostische Untersuchungen erfolgt ein Datenaustausch zwischen der zuständigen Stelle und dem Institut für Hygiene und Umwelt. Die Zahlung der Beihilfe erfolgt als Zuschuss an die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Dienstleister. Beihilfen für Tierverluste werden als Zuschuss direkt an Sie als Beihilfeempfänger gewährt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel wenige Wochen.

Frist

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Hinweise

In der jeweils geltenden Beihilferichtlinie sind die Maßnahmen, für die Beihilfen gewährt werden sowie, die weiterführenden Voraussetzungen für die Zahlung der Beihilfen und die Höhe der Zuschüsse geregelt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Zuschüsse für vorbeugende Maßnahmen für Schafe und Ziegen beantragen
  • Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung für Schafe
  • Beihilfen für Maßnahmen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen sowie für Maßnahmen der Tierkennzeichnung, der damit verbundenen Beratungsdienste und die Entfernung und Beseitigung von Falltieren.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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