Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Löschung
Inhalt
Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Löschung
Löschung aus dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder aus dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
Begriffe im Kontext
Handwerksähnliches Gewerbe, Eintragung (Synonym), Zulassungsfreies Handwerk, Eintragung (Synonym), Sticker (Synonym), Fahrzeugverwerter (Synonym), Feinoptiker (Synonym), Flechtwerkgestalter (Synonym), Fleckteppichhersteller (Synonym), Fleischzerleger (Synonym), Flexografen (Synonym), Fotografen (Synonym), Galvaniseure (Synonym), Gebäudereiniger (Synonym), Geigenbauer (Synonym), Gerber (Synonym), Getränkeleitungsreiniger (Synonym), Graveure (Synonym), Handschuhmacher (Synonym), Handzuginstrumentenmacher (Synonym), Holzbildhauer (Synonym), Holzblasinstrumentenmacher (Synonym), Holzblockmacher (Synonym), Holzreifenmacher (Synonym), Holzschindelmacher (Synonym), Holzschuhmacher (Synonym), Keramiker (Synonym), Klavierstimmer (Synonym), Klöppler (Synonym), Korbgestalter (Synonym), Kosmetiker (Synonym), Kunststopfer (Synonym), Kürschner (Synonym), Kuttler (Synonym), Mälzer (Synonym), Maskenbildner (Synonym), Maßschneider (Synonym), Metallbildner (Synonym), Metallblasinstrumentenmacher (Synonym), Modellbauer (Synonym), Modisten (Synonym), Muldenhauer (Synonym), Müller (Synonym), Plisseebrenner (Synonym), Posamentierer (Synonym), Rammgewerbe (Synonym), Requisiteure (Synonym), Schirmmacher (Synonym), Schlagzeugmacher (Synonym), Schneidwerkzeugmechaniker (Synonym), Schnellreiniger (Synonym), Schuhmacher (Synonym), Segelmacher (Synonym), Siebdrucker (Synonym), Speiseeishersteller (Synonym), Steindrucker (Synonym), Stoffmaler (Synonym), Stricker (Synonym), Tankschutzbetriebe (Synonym), Teppichreiniger (Synonym), Textilgestalter (Synonym), Textilreiniger (Synonym), Theaterkostümnäher (Synonym), Theatermaler (Synonym), Theaterplastiker (Synonym), Uhrmacher (Synonym), Vergolder (Synonym), Wachszieher (Synonym), Weber (Synonym), Weinküfer (Synonym), Zupfinstrumentenmacher (Synonym), Holz- und Bautenschützer (Synonym), Fuger (im Hochbau) (Synonym), Glas- und Porzellanmaler (Synonym), Gold- und Silberschmiede (Synonym), Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung (Synonym), Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) (Synonym), Innerei-Fleischer (Synonym), Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) (Synonym), Klavier- und Cembalobauer (Synonym), Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung) (Synonym), Metall- und Glockengießer (Synonym), Metallsägen-Schärfer (Synonym), Metallschleifer und Metallpolierer (Synonym), Rohr- und Kanalreiniger (Synonym), Sattler und Feintäschner (Synonym), Textil-Handdrucker (Synonym), Anlage B Handwerksordnung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.05.2022
Fachlich freigegeben durch
Wirtschaftsordnung
Bezeichnung: § 18 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html
Bezeichnung: Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html
Bezeichnung: Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html
Wenn Sie im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und Sie den Betrieb aufgeben, müssen Sie Ihren Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer löschen lassen.
Für die Löschung eines Betriebs aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes stellen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer einen Antrag auf Löschung.
Gründe für eine Löschung sind unter anderem:
Die Löschung erfolgt von Amtswegen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen weggefallen sind und kein Löschungsantrag gestellt wurde zum Beispiel bei Ablauf einer befristeten Ausnahmebewilligung, bei Vorlage einer rechtskräftigen Gewerbeuntersagung oder bei nicht nachgewiesener Selbständigkeit.
Mit vollzogener Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende zulassungsfreie Handwerk bzw. handwerksähnliche Gewerbe auszuüben.
Gründe für eine Löschung sind unter anderem:
- Aufgabe Ihres Gewerbebetriebes (auch aus wirtschaftlichen Gründen)
- Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
- Tod des Betriebsinhabers oder Betriebsübergabe an einen neuen Betriebsinhaber
- Verlegung des Betriebes in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk
Die Löschung erfolgt von Amtswegen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen weggefallen sind und kein Löschungsantrag gestellt wurde zum Beispiel bei Ablauf einer befristeten Ausnahmebewilligung, bei Vorlage einer rechtskräftigen Gewerbeuntersagung oder bei nicht nachgewiesener Selbständigkeit.
Mit vollzogener Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende zulassungsfreie Handwerk bzw. handwerksähnliche Gewerbe auszuüben.
- gegebenenfalls Kopie der Gewerbeabmeldebestätigung
- Original der Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte
Sie sind im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes bei der Handwerkskammer eingetragen.
- Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Löschung aus dem "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes“. Je nach Angebot der Handwerkskammer steht das Meldeformular online bereit. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.
- Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, das Verfahren über eine Einheitliche Stelle wie zum Beispiel den für den Betriebsort zuständigen "Einheitlichen Ansprechpartner" abzuwickeln.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Löschung aus dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
- Wird der Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufgegeben bzw. in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegt oder liegen die Voraussetzungen zur Ausübung eines selbständigen Handwerkbetriebes als stehendes Gewerbe nicht mehr vor, muss bei der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer die Löschung aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erfolgen.
- Antrag auf Löschung aus dem "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes".
- Je Handwerkskammer steht das Meldeformular online bereit. Es ist auch eine persönliche Abgabe vor Ort möglich.
- Abwicklung ist auch über einheitliche Stelle (Einheitlicher Ansprechpartner) möglich.
- Die Löschung erfolgt von Amtswegen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen weggefallen sind und kein Löschungsantrag gestellt wurde.
- Die Definition von zulassungsfreiem Handwerk oder handwerksähnlichem Gewerbe finden sich in § 18 Abs. 2 (Handwerksordnung (HwO) und den in dem Verzeichnis der Anlage B der Handwerksordnung gelisteten Berufen.