Anerkennung von Kursen nach der Strahlenschutzverordnung Überprüfung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Strahlenschutz (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym), Strahlenschutzkurs (Synonym), Anerkennung von Strahlenschutzkursen (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.08.2022
Fachlich freigegeben durch
BJV V Strahlenschutz
Wenn Sie Strahlenschutzkurse durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Behörde.
Wenn Sie beabsichtigen Strahlenschutzkurse durchzuführen, müssen Sie die Durchführung der Kurse im Vorfeld von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Um eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung sicherzustellen wird m Rahmen der Anerkennung geprüft, ob:
Um eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung sicherzustellen wird m Rahmen der Anerkennung geprüft, ob:
- die vermittelten Kursinhalte ausreichend sind.
- das notwendige Wissen vorhanden ist
- das Lehrpersonal, das verwendete Lehrmaterial und die Ausstattung der Kursstätte geeignet sind.
Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Benennung des Strahlenschutzkurses mit Bezug auf jeweiligen Fachkunderichtlinien
- Benennung des Kursleiters
- Nachweis zur fachlichen und pädagogischen Qualifikation der jeweiligen Referenten
- Stundenplan, mit der Angabe was welcher Referent wann unterrichtet
- Nachweise zu den vermittelten Inhalten zum Beispiel durch Skript, Folien der Referenten
- Musterkursbescheinigung entsprechend der jeweiligen Richtlinien
- Auswahl der Prüfungsfragen
- Beschreibung der Prüfungen
- Ausstattung der Kursstätte
- geplante Gruppengröße
Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.
Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Gebührenordnung berechnet.
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag zur Anerkennung von Strahlenschutzkursen und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
- Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit.
- Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
- Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.
Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2-4 Wochen.
Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist für Sie gebührenpflichtig
Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist für Sie gebührenpflichtig
- Antrag auf Anerkennung von Strahlenschutzkursen
- Der Antrag kann formlos gestellt werden
- Zuständig: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz