Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anerkennung von Kursen nach der Strahlenschutzverordnung Überprüfung

Hamburg 99009037074000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009037074000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung von Kursen nach der Strahlenschutzverordnung Überprüfung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach der Strahlenschutzverordnung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Strahlenschutz (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym), Strahlenschutzkurs (Synonym), Anerkennung von Strahlenschutzkursen (Synonym), Arbeitnehmerschutz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.08.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Strahlenschutz

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Strahlenschutzkurse durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Behörde.

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen Strahlenschutzkurse durchzuführen, müssen Sie die Durchführung der Kurse im Vorfeld von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Um eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung sicherzustellen wird m Rahmen der Anerkennung geprüft, ob:
 
  • die vermittelten Kursinhalte ausreichend sind.
  • das notwendige Wissen vorhanden ist
  • das Lehrpersonal, das verwendete Lehrmaterial und die Ausstattung der Kursstätte geeignet sind.

Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
 
  • Benennung des Strahlenschutzkurses mit Bezug auf jeweiligen Fachkunderichtlinien
  • Benennung des Kursleiters
  • Nachweis zur fachlichen und pädagogischen Qualifikation der jeweiligen Referenten
  • Stundenplan, mit der Angabe was welcher Referent wann unterrichtet
  • Nachweise zu den vermittelten Inhalten zum Beispiel durch Skript, Folien der Referenten
  • Musterkursbescheinigung entsprechend der jeweiligen Richtlinien
  • Auswahl der Prüfungsfragen
  • Beschreibung der Prüfungen
  • Ausstattung der Kursstätte
  • geplante Gruppengröße

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.

Kosten

Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Gebührenordnung berechnet.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag zur Anerkennung von Strahlenschutzkursen und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit.
  • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2-4 Wochen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist für Sie gebührenpflichtig

Kurztext

  • Antrag auf Anerkennung von Strahlenschutzkursen
  • Der Antrag kann formlos gestellt werden
  • Zuständig: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal