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Zertifizierung von AusbilderInnen für die Schulung von Personen nach Nr. 11.2 der DVO (EU) 2015/1998 Erteilung

Hamburg 77000000006600 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

77000000006600

Leistungsbezeichnung

Zertifizierung von AusbilderInnen für die Schulung von Personen nach Nr. 11.2 der DVO (EU) 2015/1998 Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Zertifizierung von Ausbilderinnen und Ausbildern im Bereich der Luftsicherheit stellen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Zertifizierung (Synonym), Luftsicherheitsbehörde (Synonym), Sicherheitspersonal (Synonym), Luftsicherheitskontrollkräfte (Synonym), Zugangskontrollkräfte (Synonym), Schulung im Luftsicherheitsbereich (Synonym), Flugplatzbetreiber (Synonym), Ausbildende im Luftsicherheitsbereich (Synonym), DVO (EU) 2015/1998 (Synonym), Luftsicherheitsassistenten (Synonym), Aufsichtspersonal (Synonym), Sicherheitsbeauftragte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Luftsicherheit

Handlungsgrundlage

§ 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__2.html
 
Kapitel 11.5 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der EU-Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

Teaser

Wenn Sie eine Zertifizierung als ausbildende Person im Luftsicherheitsbereich benötigen, können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen. Die Zertifizierung ist Grundlage, um als ausbildende Person im Bereich Luftsicherheit tätig zu werden

Volltext

  • Wenn Sie als Ausbilderin oder Ausbilder im Bereich Luftsicherheit tätig werden möchten, benötigen Sie zuvor eine Zertifizierung. Diese können Sie über den Flugplatzbetreiber bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
  • Die Zertifizierung ist auf maximal fünf Jahre befristet.
  • Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
    • erfolgreicher Abschluss einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung 
    • Kompetenz in Schulungstechniken
    • Kenntnisse des Arbeitsumfeldes in dem relevanten Bereich der Luftsicherheit
    • Kompetenz bezüglich der zu vermittelnden Elemente der Sicherheit
    • umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Luftsicherheit
    • ein von der zuständigen nationalen Behörde anerkanntes Zeugnis oder eine von der zuständigen nationalen Behörde erteilte gleichwertige Zertifizierung.
  • Die Zertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder müssen Sie mindestens für folgende Personengruppen beantragen:
    • Luftsicherheitsassistierende
    • Luftsicherheitskontrollkräfte
    • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen 
    • Kontrollkräfte für Fahrzeuge 
    • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge 
    • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen  
    • Aufsichtspersonal 
    • Sicherheitsbeauftragte.
  • Sie können die Zertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder zusätzlich für folgende Personengruppen beantragen:
    • andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
    • Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.
  • Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.
  • Als zertifizierte Ausbilderin oder Ausbilder müssen Sie ab Ihrer Zulassung jährlich eine mindestens vierstündige Fortbildungsunterweisung zur Luftsicherheit und den neuesten sicherheitsbezogenen Entwicklungen besuchen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Relevante Zertifizierungsnachweise und Schulungsnachweise
  • Lebenslauf mit Berufserfahrung (Schwerpunkt Luftsicherheit)
  • Zeugnisse/Befähigungszeugnisse
  • Nachweise über:
    • Kompetenz in Schulungstechniken
    • Kenntnis des Arbeitsumfelds
    • Kompetenz in Schulungsinhalten

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Abschluss einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  • Sie verfügen über die Kompetenz bezüglich der zu vermittelnden Elemente der Sicherheit.

Kosten

500 Euro
Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV)

Verfahrensablauf

Möchten Sie eine Ausbildende Person zertifizieren lassen, können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen. 
Wenn Sie die Zertifizierung schriftlich beantragen möchten:
  • Eine Zertifizierung als Ausbildender beantragen Sie über den Flugplatzbetreiber in schriftlicher Form.
  • Anträge können Sie für einzelne Personengruppen oder mehrere Personengruppen stellen.
  • Der Antrag stellen Sie bei der Luftsicherheitsbehörde formlos. 
  • Der Antrag wird dort auf Vollständigkeit geprüft.
  • Gegebenenfalls werden Rückfragen an den Flugplatzbetreiber oder den Sicherheitsdienstleister per E-Mail gestellt.
  • Vor der Zertifizierung führt die zuständige Luftsicherheitsbehörde eine Lehrprobe bei den antragstellenden Personen durch.
  • Die Zertifizierungsurkunde wird Ihnen ausgestellt.
  • Die Zertifizierungsurkunde und ein Bescheid werden postalisch an Sie gesendet.
  • Der Flugplatzbetreiber erhält postalisch eine Kopie der Zertifizierungsurkunde und einen Bescheid.
  • Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch gesendet.
Wenn Sie die Zertifizierung online beantragen wollen:
  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung von AusbilderInnen“ aus.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Bearbeitungsdauer

5 Tage bis 3 Wochen
Je nach Einzelfall!
Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

Frist

Geltungsdauer maximal 5 Jahre

Hinweise

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Die Zertifizierung der Ausbilderin beziehungsweise des Ausbilders ist mindestens für folgende Personengruppen zu beantragen:
    • Luftsicherheitsassistierende 
    • Luftsicherheitskontrollkräfte 
    • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen 
    • Kontrollkräfte für Fahrzeuge 
    • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge 
    • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen 
    • Aufsichtspersonal 
    • Sicherheitsbeauftragte.
  • Das Zertifikat wird von der Luftsicherheitsbehörde ausge-stellt.
     

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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