Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Inhalt
Begriffe im Kontext
Internationale Geburtsurkunden mehrsprachig (Synonym), Urkundenbestellungen (Synonym), Urkunden- Anforderungen, Online (Synonym), Geburt (Synonym), CIEC (Synonym), Urkundenanforderung (Synonym), Commission Internationale de l’État Civil (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__50.html - § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html - § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__59.html - § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html - Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/ue16.html
Sie benötigen zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt? Wie Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen können, erfahren Sie hier.
Sie können sich auf der Grundlage des Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung, Legalisation oder Apostille.
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Sie können sich eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen, wenn Sie:
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- die Person sind, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht oder deren
- Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) oder deren
- Vorfahre oder Abkömmling oder deren
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
- Andere Personen, auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
- Es fallen feste Gebühren in Höhe von 18,00 EUR an.
- Für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang fallen feste Gebühren in Höhe von 8,00 EUR an.
Stellen Sie den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei der zuständigen Stelle.
Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde online beantragen.
Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde schriftlich per Post, Telefax oder Email beantragen.
Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde online beantragen.
- Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung".
- Sie werden durch die Antragstellung geführt.
Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde schriftlich per Post, Telefax oder Email beantragen.
- Sie senden ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle mit der Bitte, Ihnen eine mehrsprachige Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Sie erhalten die Urkunde.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. Informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten.
- Sie liegen Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bargeldlos.
- Sie erhalten die Urkunde.
- Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 10 Tage.
- Wenn Sie persönlich vorsprechen erhalten Sie die Urkunde sofort.
- Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
- Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde nicht telefonisch beantragen.
- Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter (s. Links). Dort kann festgestellt werden, welches Hamburger Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
- Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
- Diese Urkunden, die von einem anderen als dem beurkundenden Standesamt ausgestellt werden, sind mit dem Zusatz "Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes" versehen.
- Mit diesem Zusatz werden Urkunden im Ausland nicht anerkannt, zum Beispiel Geburtsurkunden für die Einreise in die USA. Diese müssen vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt werden.
- Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (s. Links).
- Eine Apostille erhalten Sie bei der Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration.
Wenn das Standesamt die Ausstellung einer Urkunde ablehnt, können Sie einen Antrag auf gerichtliche Anweisung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, stellen.
- Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
- Mehrsprachige Urkunden sind zur Vorlage bei ausländischen Stellen gedacht
- Ob eine mehrsprachige Urkunde zweckmäßig und ob eine zusätzliche Beglaubigung (Legalisation/Apostille) erforderlich ist, kann nur die betreffende ausländische Stelle entscheiden.
- In den Vertragsstaaten des Übereinkommens (siehe Rechtsgrundlagen) ist keine zusätzliche Beglaubigung erforderlich (Legalisation/Apostille).
- Der Vordrucktext der Urkunde wird in 16 Sprachen der Vertragsstaaten ausgestellt (siehe Rechtsgrundlagen), die Angaben über die Person wird dem deutschen Geburtenregister entnommen.
- zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service