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Zusatzleistung Bewilligung

Hamburg 99022002017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022002017000

Leistungsbezeichnung

Zusatzleistung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung Zusatzleistung für BAföG beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildungsförderung (Synonym), BAföG (Synonym), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Synonym), BAföG Zusatzleistungen beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.02.2022

Fachlich freigegeben durch

BAföG FV FL

Handlungsgrundlage

§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html

§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14b.html

Teaser

Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen und Sie beispielsweise ein Kind unter 14 Jahren haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzleistungen erhalten. Gleiches gilt in besonderen Härtefällen.

Volltext

Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn Sie ein Kind haben, das noch nicht 14 Jahre alt ist, oder bei Ihnen ein Härtefall vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie ein Internat besuchen.

Zuständig:  BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)

Erforderliche Unterlagen

Antrag für die Zusatzleistung „Kinderbetreuungszuschlag“: Formblatt 04
  • Zusätzliche Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
Antrag für Internatskosten: Formblatt 02

Sie werden von Ihrem Amt informiert, wenn weitere Unterlagen nötig sind.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und
  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
  • oder bei Ihnen liegt ein Härtefall vor (Internatsunterbringung)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

k.A.

Bearbeitungsdauer

k.A.

Frist

Die Zusatzleistung ist mit dem Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einzureichen (circa 2 Monate vor Beginn der Ausbildung). Tritt eine Veränderung während der BAföG-Bewilligung ein (zum Beispiel Geburt des Kindes), bitte unverzüglich mitteilen (spätestens 3 Monate nach Eintritt der Änderung, damit die Zusatzleistung auch ab dem Änderungsmonat gewährt wird)

Hinweise

Internatskosten werden von Ihrer Schule auf dem Formblatt 02 bestätigt

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren.

Kurztext

Zusatzleistungen Bewilligung
  • Voraussetzung: Erhalt einer Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen
  • Darüber hinausgehende Bedarfe nur in Ausnahmefällen bei:
    • Erziehungsberechtigten mit Kindern unter 14 Jahren
    • besonderen Härtefällen
  • Zuständig:  BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

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