Zusatzleistung Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ausbildungsförderung (Synonym), BAföG (Synonym), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Synonym), BAföG Zusatzleistungen beantragen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.02.2022
Fachlich freigegeben durch
BAföG FV FL
§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html
§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14b.html
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html
§ 14b Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14b.html
Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen und Sie beispielsweise ein Kind unter 14 Jahren haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzleistungen erhalten. Gleiches gilt in besonderen Härtefällen.
Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn Sie ein Kind haben, das noch nicht 14 Jahre alt ist, oder bei Ihnen ein Härtefall vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie ein Internat besuchen.
Zuständig: BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn Sie ein Kind haben, das noch nicht 14 Jahre alt ist, oder bei Ihnen ein Härtefall vorliegt. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie ein Internat besuchen.
Zuständig: BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)
Antrag für die Zusatzleistung „Kinderbetreuungszuschlag“: Formblatt 04
Sie werden von Ihrem Amt informiert, wenn weitere Unterlagen nötig sind.
- Zusätzliche Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
Sie werden von Ihrem Amt informiert, wenn weitere Unterlagen nötig sind.
Sie haben einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und
- Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
- oder bei Ihnen liegt ein Härtefall vor (Internatsunterbringung)
Die Zusatzleistung ist mit dem Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einzureichen (circa 2 Monate vor Beginn der Ausbildung). Tritt eine Veränderung während der BAföG-Bewilligung ein (zum Beispiel Geburt des Kindes), bitte unverzüglich mitteilen (spätestens 3 Monate nach Eintritt der Änderung, damit die Zusatzleistung auch ab dem Änderungsmonat gewährt wird)
Zusatzleistungen Bewilligung
- Voraussetzung: Erhalt einer Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen
- Darüber hinausgehende Bedarfe nur in Ausnahmefällen bei:
- Erziehungsberechtigten mit Kindern unter 14 Jahren
- besonderen Härtefällen
- Zuständig: BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)