Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Härtefälle (Synonym), Ausbildungsförderung (Synonym), BAföG (Synonym), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Synonym), BAföG Zusatzleistungen beantragen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.02.2022
Fachlich freigegeben durch
BAföG FV FL
§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html
Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.
Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Eine dieser Ausnahmen sind begründete Härtefälle. Das kann dann der Fall sein,
wenn Sie z.B. in einem Internat untergebracht sind. Hierfür können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
Eine dieser Ausnahmen sind begründete Härtefälle. Das kann dann der Fall sein,
wenn Sie z.B. in einem Internat untergebracht sind. Hierfür können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
- Antrag für Internatskosten: Formblatt 02
- Sie werden von Ihrem Amt informiert, wenn weitere Unterlagen nötig sind.
- Sie haben einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Bei Ihnen liegt ein Härtefall vor (Internatsunterbringung)
Die Zusatzleistung ist mit dem Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) einzureichen
- Dies sollte circa 2 Monate vor Beginn der Ausbildung passieren.
Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen.
- Voraussetzung: Erhalt einer Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen
- Darüber hinausgehende Bedarfe nur in Ausnahmefällen bei besonderen Härtefällen; das kann zum Beispiel für höhere Unterkunftskosten sein, wenn eine Internatsunterbringung für die Ausbildung unabdingbar ist
- Zuständig: BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)