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Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen

Hamburg 99022002017001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99022002017001

Leistungsbezeichnung

Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen

Leistungsbezeichnung II

Ausbildungsförderung Zusatzleistungen für Härtefälle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Härtefälle (Synonym), Ausbildungsförderung (Synonym), BAföG (Synonym), Bundesausbildungsförderungsgesetz (Synonym), BAföG Zusatzleistungen beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.02.2022

Fachlich freigegeben durch

BAföG FV FL

Handlungsgrundlage

§ 14a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14a.html

Teaser

Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.

Volltext

Sie erhalten Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüberhinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Eine dieser Ausnahmen sind begründete Härtefälle. Das kann dann der Fall sein,
wenn Sie z.B. in einem Internat untergebracht sind. Hierfür können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für Internatskosten: Formblatt 02
  • Sie werden von Ihrem Amt informiert, wenn weitere Unterlagen nötig sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Bei Ihnen liegt ein Härtefall vor (Internatsunterbringung)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

k.A.

Bearbeitungsdauer

k.A.

Frist

Die Zusatzleistung ist mit dem Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) einzureichen
  • Dies sollte circa 2 Monate vor Beginn der Ausbildung passieren.

Hinweise

Internatskosten werden von Ihrer Schule auf dem Formblatt 02 bestätigt

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren.

Kurztext

Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen.
 
  • Voraussetzung: Erhalt einer Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen
 
  • Darüber hinausgehende Bedarfe nur in Ausnahmefällen bei besonderen Härtefällen; das kann zum Beispiel für höhere Unterkunftskosten sein, wenn eine Internatsunterbringung für die Ausbildung unabdingbar ist
 
  •  Zuständig:  BAföG-Funktionspostfach der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (bafoegfvfl@bwfgb.hamburg.de)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Formulare

nicht vorhanden

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