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Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

Hamburg 99107103017000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107103017000

Leistungsbezeichnung

Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Unterhaltsvorschuss Änderungen mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Veränderung Unterhaltsvorschuss (Synonym), Wechsel Unterhaltsvorschuss (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2023

Fachlich freigegeben durch

UV-Wandsbek

Handlungsgrundlage

§6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__6.html

Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Volltext

Während Sie Unterhaltsvorschuss beziehen, müssen Sie der zuständigen Stelle alle Änderungen mitteilen, die wichtig für das Bestehen und den Umfang Ihres Anspruches sind. In der Regel handelt es sich dabei um Änderungen von Angaben, über die Sie bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses bereits Erklärungen abgegeben haben. 

Beispiele für Änderungen:
  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
  • Sie ziehen um. 
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
  • Lohnabrechnungen
  • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
  • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Voraussetzungen

Sie beziehen Unterhaltsvorschuss.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie informieren zuständige Stelle über den Eintritt von Änderungen und legen gegebenenfalls Nachweise vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, wenn sich Änderungen am Unterhaltsvorschuss ergeben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig von Art, Umfang und Auswirkung der eingetretenen Änderung.

Frist

Sie müssen die Änderung unverzüglich mitteilen. 

Hinweise

Es genügt nicht, wenn Sie den Eintritt einer Änderung einer anderen Stelle mitteilen, die für den Unterhaltsvorschuss aber nicht zuständig ist. 

Wenn Sie eine Änderung absichtlich verschweigen oder fahrlässig nicht, beziehungsweise verspätet mitteilen, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein, die strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem können an Sie gezahlte Leistungen von Ihnen zurückgefordert werden.

Rechtsbehelf

Gegen einen Änderungsbescheid können Sie Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Änderungen mitteilen, die wichtig für den Bezug von Unterhaltsvorschuss sind
  • Änderungen, die wichtig für Unterhaltsvorschuss (Höhe oder Anspruch) sind, müssen zuständiger Stelle mitgeteilt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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