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Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

Hamburg 99050197001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050197001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung Anlage oder Betrieb für den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung einer Anlage oder eines Betriebs für tierische Nebenprodukte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tiernebenprodukte (Synonym), Tierische Nebenprodukte (Synonym), Gewerblicher Umgang mit tierischen Nebenprodukten (Synonym), Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.07.2024

Fachlich freigegeben durch

BJV V Veterinärwesen

Teaser

Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten benötigen Unternehmen eine Zulassung.

Volltext

Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle:
  • Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation
  • Verarbeitungsmethoden oder zugelassene alternative Methoden
  • Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Abfallbeseitigung (außer in Anlagen mit Betriebsgenehmigung)
  • Mitverbrennung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten als Abfall (außer in Anlagen mit Betriebsgenehmigung)
  • Nutzung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
  • Herstellung von Heimtierfutter
  • Herstellung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
  • Umwandlung tierischer Nebenprodukte oder Folgeprodukte in Biogas oder Kompost (Biogasanlagen und Kompostieranlagen)
  • Behandlung gesammelter tierischer Nebenprodukte durch Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder spezifiziertem Risikomaterial
  • Lagerung von Folgeprodukten

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Ausweisdokuments
  • Lageplan der Anlage beziehungsweise des Betriebes
    • Im Falle von Biogasanlagen und Kompostieranlagen muss bei Einsatz von Fremdgülle die ausreichende Trennung von Tierbestand und Anlage hervorgehen.
  • Grundrissplan des Gebäudes oder der Gebäude. Für Biogas- und Kompostieranlagen wird nur ein Lageplan benötigt.
  • Ungezieferbekämpfungsplan
  • HACCP-Konzept (Heimtierfutterbetriebe oder Behandlung beziehungsweise Lagerung mehrerer Kategorien tierischer Nebenprodukte/Folgeprodukte)
  • Betriebsbeschreibung

Voraussetzungen

Die Anlagen erfüllen die jeweils entsprechenden Anforderungen. 
Die Anlagen erfüllen die Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle überprüft vor Ort, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen erfüllt sind.
  • Gegebenenfalls zieht die zuständige Stelle tierärztliche oder andere sachverständige Personen zur Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen hinzu.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten die Zulassung und eine öffentliche Zulassungsnummer für TNP-Betriebe (Tierische Nebenprodukte), diese dient zur Identifikation in den Handelspapieren und den verpflichtenden Aufzeichnungen im Handelsverkehr.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
 

Frist

Stellen Sie den Antrag auf Zulassung bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu werden die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die unterschiedlich zu verarbeiten beziehungsweise zu entsorgen sind (Artikel 7-10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

Bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten sind zulassungspflichtig
  • Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation,
  • Verarbeitungsmethoden oder zugelassene alternative Methoden
  • Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Abfallbeseitigung (außer in Anlagen mit Betriebsgenehmigung)
  • Mitverbrennung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten als Abfall (außer in Anlagen mit Betriebsgenehmigung)
  • Nutzung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
  • Herstellung von Heimtierfutter
  • Herstellung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
  • Umwandlung tierischer Nebenprodukte oder Folgeprodukte in Biogas oder Kompost (Biogasanlagen und Kompostieranlagen)
  • Behandlung gesammelter tierischer Nebenprodukte durch Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder spezifiziertem Risikomaterial
  • Lagerung von Folgeprodukten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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