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Hamburg Digital

Hamburg 99148246017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148246017000

Leistungsbezeichnung

Hamburg Digital

Leistungsbezeichnung II

Zuschuss für die Digitalisierung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Digitalisierung (Synonym), Zuschuss (Synonym), digitale Systeme (Synonym), Digitalisierung Geschäftsmodell (Synonym), Digitalisierung Prozesse (Synonym), Digitaler Wandel (Synonym), IT-Sicherheit (Synonym), Cybersecurity (Synonym), Digitalzuschuss (Synonym), Bezuschussung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.01.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Digitalisierung der Hamburger Wirtschaft
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/2876

Teaser

Das Förderprogramm zielt darauf ab, Umstellungen auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und -prozesse zu unterstützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, sowie die Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu erhöhen.

Volltext

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und -prozesse. Das Förderprogramm ist in zwei Module aufgeteilt und die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) je Modul und Förderantrag betragen.
Die Module umfassen folgende Leistungen:
  • Das Modul I Hamburg Digital "Check" fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben.
  • Das Modul II Hamburg Digital „Invest“ fördert Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

Erforderliche Unterlagen

Einzureichende Unterlagen für Hamburg Digital „Check“ Modul I
  • Förderantrag
  • KMU-Erklärung
  • De-Minimis-Erklärung
  • Angebote
  • Nachweis der Gewerbetätigkeit
  • Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers (Entfällt, wenn keine Vollmacht erteilt wird)
  • Gewerbesteueranmeldung und Vorsteueranforderungsbescheinigung des zuständigen Hamburger Finanzamte (gilt für Start-up-Unternehmen)
  • Legitimation des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten
Einzureichende Unterlagen für Hamburg Digital „Invest“ Modul II
  • Förderantrag
  • KMU-Erklärung
  • De-Minimis-Erklärung
  • Angebot
  • Nachweis der Gewerbetätigkeit
  • Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers (Entfällt, wenn keine Vollmacht erteilt wird)
  • Realisierungskonzept (wenn bereits Modul I in Anspruch genommen wurde und der Förderantrag die Umsetzung der Ergebnisse aus Modul I beinhaltet)
  • Stellungnahme zur Förderwürdigkeit (Haben Sie Modul I in Anspruch genommen und ein Realisierungskonzept vorliegen, entfällt dieser Punkt)
  • Gewerbesteueranmeldung und Vorsteueranforderungsbescheinigung des zuständigen Hamburger Finanzamte (gilt für Start-up-Unternehmen)
  • Legitimation des Antragstellers bzw. des Bevollmächtigten

Voraussetzungen

  • Vollständige Antragsunterlagen müssen vorliegen.
  • Förderung für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie freiberuflich Tätige.
  • Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt.
  • Es können nur Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden.

Kosten

Kostenart: kostenlos
Bemerkung: Es fallen keine Kosten an, es sei denn, dass für die erforderliche Stellungnahme ein im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ zertifizierter Berater beauftragt wird.

Verfahrensablauf

  • Das Förderprogramm können Sie über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank beantragen.
  • Für die Beantragung des Förderprogramms müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich anschließend mit Ihrem Benutzer anmelden.
  • Den Antrag reichen Sie online über das Portal ein.
  • Benötigen Sie eine Stellungnahme zur Förderwürdigkeit, muss diese separat vor Antragstellung bei einem go-digital-Berater oder beim Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg vorab beantragt und mit dem Förderantrag eingereicht werden.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
  • Nach dem Erhalt der Bewilligung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
  • Nach der Bewilligung haben Sie 12 Monate Zeit zur Umsetzung der Beratung oder der Maßnahmen.
  • Nach Beendigung des Projektes reichen Sie den Zahlungsabruf ein.
  • Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss ausgezahlt.

Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Bewilligungsfrist, innerhalb dieser 12 Monate muss die Beratung bzw. die Umsetzung des Projektes erfolgen.
Die Programmlaufzeit entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie unter: https://www.ifbhh.de/api/services/document/2876.
Sofern vor Ablauf dieses Termins alle Fördermittel vergeben wurden, tritt die Richtlinie mit dem Tag der Erstellung des letzten Zuwendungsbescheids außer Kraft.

Frist

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
 

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                
Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch das Unternehmen selbst zu stellen ist. Die im Antrag bestehende Möglichkeit der Bevollmächtigung bezieht sich dabei nicht auf das eingebundene Beratungsunternehmen, sondern auf Vertretungsberechtigte im antragstellenden Unternehmen.

Rechtsbehelf

Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

Kurztext

  • Hamburg Digital
  • Ziel des Zuschusses ist es, die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu unterstützen
  • Das Förderprogramm ist in zwei Module unterteilt
    • Modul I Hamburg Digital „Check“ fördert Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben
    • Modul II Hamburg Digital „Invest“ fördert Investitionen zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Fördervoraussetzung:
    • Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt,
    • nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die Grenze von 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalenten) unterschreiten
  • Beantragung online
  • zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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