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Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

Hamburg 99076002080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076002080000

Leistungsbezeichnung

Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Heilbehandlung für Kriegsopfer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arzneimittel (Synonym), Zahnersatz (Synonym), Hilfsmittel (Synonym), Arbeitstherapie (Synonym), Ärztliche Behandlung (Synonym), Badekuren (Synonym), Belastungserprobung (Synonym), Beschäftigungstherapie (Synonym), Bewegungstherapie (Synonym), Ersatzleistungen (Synonym), Krankenbehandlung für Kriegsopfer (Synonym), Krankenhausbehandlung (Synonym), Krankenpflege (Synonym), Sprachtherapie (Synonym), Versehrtenleibesübungen (Synonym), Zahnärztliche Behandlung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.03.2023

Fachlich freigegeben durch

SI 535 - Kriegsopferversorgung

Handlungsgrundlage

§ 10 - 24 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
www.gesetze-im-internet.de/bvg/__10.html

Teaser

Als beeinträchtigte Person (Beschädigte oder Beschädigter) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.

Volltext

Bitte beachten Sie: Die nachfolgende Auskunft basiert auf den Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes, das inzwischen außer Kraft getreten ist. Gleichartige Leistungen werden nun auf Grundlage des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erbracht. In Kürze können wir Ihnen auch hierzu nähere Informationen geben. Bis dahin wenden Sie sich bei diesbezüglichen Anliegen an die am Ende dieser Seite aufgeführte Stelle.

Als Beschädigte oder Beschädigter haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (zum Beispiel durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind. Unter den gleichen Voraussetzungen können Familienangehörigen und Pflegepersonen sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.

Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Heilbehandlung umfasst

  • ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
  • Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
  • Versorgung mit Zahnersatz,
  • Behandlung in einem Krankenhaus
  • Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
  • häusliche Krankenpflege,
  • Versorgung mit Hilfsmitteln,
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
  • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde

Voraussetzungen

Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität).

Kosten

Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. 
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.

Bearbeitungsdauer

Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (zum Beispiel orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und bedürfen daher einer längeren Bearbeitung.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:

  • Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Bewegungstherapie
  • Sprachtherapie
  • Beschäftigungstherapie
  • Belastungserprobung
  • Arbeitstherapie
  • Badekuren,
  • Ersatzleistungen,
  • Versehrtenleibesübungen,
  • Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht. Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Kriegsopfer haben Anspruch auf Heilbehandlung bei anerkannten Gesundheitsstörungen 
  • Familienangehörige, Pflegepersonen und Hinterbliebene können ebenfalls Anspruch haben
    • Art und Umfang der Leistungen entsprechen der gesetzlichen Krankenversicherung
      Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung
      Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
      Versorgung mit Heilmitteln (Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie, Beschäftigungstherapie, Brillengläser, Kontaktlinsen)
      Versorgung mit Zahnersatz
      Behandlung in einem Krankenhaus
      Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung
      Häusliche Krankenpflege
      Versorgung mit Hilfsmitteln
      Belastungserprobung und Arbeitstherapie
      Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
      Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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