Entnahme von Grundwasser Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grundwasserabsenkung (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Erlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.03.2023
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie möchten auf einem Grundstück eine vorübergehende Grundwasserabsenkung durchführen? Dann lesen Sie bitte hier weiter.
Bei Baumaßnahmen können vorübergehende, also zeitlich befristete Absenkungen des Grundwassers oder Stauwassers erforderlich sein, um eine Baugrube trocken zu halten oder um einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. In der Regel dürfen diese Maßnahmen nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt werden.
Lesen Sie dazu bitte auch: Grundwasserabsenkung - hamburg.de
Lesen Sie dazu bitte auch: Grundwasserabsenkung - hamburg.de
Informationen zur geplanten Absenkungsmaßnahme und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes (weitere Anlagen siehe im Formular).
In bestimmten Fällen ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, es muss allerdings eine Anzeige des Vorhabens erfolgen (derzeit noch auf einem Formular).
Dazu gehören:
Dazu gehören:
- kurzzeitige Pumpversuche,
- Grundwasserabsenkungen mit einem Absenkmaß von weniger als 1,0 m und einer Dauer von max. vier Wochen mit offenen Wasserhaltungen (Bauhilfsdrainagen)
- und kleinräumige Absenkungen (z.B. beim Einbau von Schächten) über max. zehn Tage mit Vakuumkleinfilteranlagen,
- Probenahmen aus Grundwassermessstellen (nicht anzeigepflichtig).
Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.
ACHTUNG: der Online-Meldedienst ist nicht für die erstmalige Beantragung, sondern für nachfolgende Meldung gemessener Wasserstände vorgesehen.
Stand April 2023: derzeit bis zu 12 Wochen
Der Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.
Der Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.
Anträge auf Erlaubnis einer Grundwasserabsenkung sollten acht bis zehn Wochen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Eine Anzeige über eine geringfügige, vorübergehende Grundwasserabsenkung muss 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingehen.
Eine Anzeige über eine geringfügige, vorübergehende Grundwasserabsenkung muss 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingehen.
Aufgrund personeller Engpässe kommt es gegenwärtig zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung. Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 3 Monate. Planen Sie diesen zusätzlichen Zeitbedarf unbedingt ein und reichen erforderliche Anträge frühzeitig ein.
- Antrag zur Erteilung einer vorübergehenden Grundwasserabsenkung
- In bestimmten Fällen ist eine erlaubnisfreie Absenkung möglich. Diese muss der zuständigen Behörde jedoch angezeigt werden.
- Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Ausnahme davon derzeit noch per Formular
- Meldung der auflagenbedingten Messwasserstände dann auch per Online-Dienst möglich