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Entnahme von Grundwasser Bewilligung

Hamburg 99129066017000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129066017000

Leistungsbezeichnung

Entnahme von Grundwasser Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Wasserrechtliche Erlaubnis für Grundwasserabsenkung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Grundwasserabsenkung (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Erlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.03.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten auf einem Grundstück eine vorübergehende Grundwasserabsenkung durchführen? Dann lesen Sie bitte hier weiter.

Volltext

Bei Baumaßnahmen können vorübergehende, also zeitlich befristete Absenkungen des Grundwassers oder Stauwassers erforderlich sein, um eine Baugrube trocken zu halten oder um einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. In der Regel dürfen diese Maßnahmen nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt werden. 
Lesen Sie dazu bitte auch: Grundwasserabsenkung - hamburg.de

Erforderliche Unterlagen

Informationen zur geplanten Absenkungsmaßnahme und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes (weitere Anlagen siehe im Formular).

Voraussetzungen

In bestimmten Fällen ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, es muss allerdings eine Anzeige des Vorhabens erfolgen (derzeit noch auf einem Formular).
Dazu gehören:
  • kurzzeitige Pumpversuche,
  • Grundwasserabsenkungen mit einem Absenkmaß von weniger als 1,0 m und einer Dauer von max. vier Wochen mit offenen Wasserhaltungen (Bauhilfsdrainagen)
  • und kleinräumige Absenkungen (z.B. beim Einbau von Schächten) über max. zehn Tage mit Vakuumkleinfilteranlagen,
  • Probenahmen aus Grundwassermessstellen (nicht anzeigepflichtig).
Zu den Ausnahmetatbeständen lesen Sie bitte: Voraussetzungen zur erlaubnisfreien Nutzung

Kosten

Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.

Verfahrensablauf

ACHTUNG: der Online-Meldedienst ist nicht für die erstmalige Beantragung, sondern für nachfolgende Meldung gemessener Wasserstände vorgesehen.

Bearbeitungsdauer

Stand April 2023: derzeit bis zu 12 Wochen
Der Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.

Frist

Anträge auf Erlaubnis einer Grundwasserabsenkung sollten acht bis zehn Wochen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Eine Anzeige über eine geringfügige, vorübergehende Grundwasserabsenkung muss 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingehen.

Hinweise

Aufgrund personeller Engpässe kommt es gegenwärtig zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung. Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 3 Monate. Planen Sie diesen zusätzlichen Zeitbedarf unbedingt ein und reichen erforderliche Anträge frühzeitig ein. 

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

  • Antrag zur Erteilung einer vorübergehenden Grundwasserabsenkung
  • In bestimmten Fällen ist eine erlaubnisfreie Absenkung möglich. Diese muss der zuständigen Behörde jedoch angezeigt werden. 
  • Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Ausnahme davon derzeit noch per Formular
  • Meldung der auflagenbedingten Messwasserstände dann auch per Online-Dienst möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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