Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung
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Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist es nach § 14 Abs. 1 HmbJAG erforderlich, dass Sie einen entsprechenden Antrag bei dem Prüfungsamt (Justizprüfungsamt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht) stellen.