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Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine Inlandsadoption Feststellung

Hamburg 99013020037000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013020037000

Leistungsbezeichnung

Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine Inlandsadoption Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Inlandsadoption (Synonym), Adoptiveltern (Synonym), Adoptiveltern testen (Synonym), Bewerbung Adoption (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

GZA, Funktionspostfach

Handlungsgrundlage

§ 7 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__7.html

Teaser

Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptiveltern qualifizieren.

Volltext

Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.

Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam Ihre Eignung als mögliche Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität Ihrer Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.

Erforderliche Unterlagen

Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden. Welche Unterlagen dies sind, wird vorab in einer Beratung mit Ihnen besprochen.

Voraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzungen wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten:

  • Sie sind nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig.
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
    • Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten 25 Jahre als sein. 
    • Der jüngere Ehepartner beziehungsweise die jüngere Ehepartnerin muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie bewerben sich bei der für Sie zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle sein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Eignung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.
  • Erst nach einer positiven Eignungsprüfung ist eine Adoption möglich.

Bearbeitungsdauer

Das Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
  • Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren.
  • Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
  • Es gibt kein Höchstalter für eine Adoption.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Ziel einer Adoption: die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden.
  • Deshalb prüfen Adoptionsvermittlungsstellen Eignung der möglichen Adoptiveltern.
    • Beweggründe für die Adoption,
    • die Stabilität Ihrer Partnerschaft
    • gesundheitliche Aspekte.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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