Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine Inlandsadoption Feststellung
Inhalt
Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine Inlandsadoption Feststellung
Begriffe im Kontext
Inlandsadoption (Synonym), Adoptiveltern (Synonym), Adoptiveltern testen (Synonym), Bewerbung Adoption (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
GZA, Funktionspostfach
§ 7 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__7.html
https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__7.html
Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptiveltern qualifizieren.
Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.
Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam Ihre Eignung als mögliche Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität Ihrer Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.
Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden. Welche Unterlagen dies sind, wird vorab in einer Beratung mit Ihnen besprochen.
Grundsätzliche Voraussetzungen wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten:
- Sie sind nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten 25 Jahre als sein.
- Der jüngere Ehepartner beziehungsweise die jüngere Ehepartnerin muss mindestens 21 Jahre alt sein.
- Der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.
- Sie bewerben sich bei der für Sie zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle sein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Eignung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.
- Erst nach einer positiven Eignungsprüfung ist eine Adoption möglich.
- Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.
- Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren.
- Alleinstehende können ein Kind adoptieren.
- Es gibt kein Höchstalter für eine Adoption.
- Ziel einer Adoption: die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden.
- Deshalb prüfen Adoptionsvermittlungsstellen Eignung der möglichen Adoptiveltern.
- Beweggründe für die Adoption,
- die Stabilität Ihrer Partnerschaft
- gesundheitliche Aspekte.