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Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

Hamburg 99129049007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129049007000

Leistungsbezeichnung

Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Siele (Synonym), Grundstücksentwässerung (Synonym), Indirekteinleiter (Synonym), Gewerbepark (Synonym), Schmutzwasser (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Abwasserwirtschaft

Teaser

Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde zulassen, dass Sie mit der Einleitung beginnen, bevor Ihnen die Genehmigung vorliegt.

Volltext

Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung abwarten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn Ihrer Einleitung zulassen. Um die Zulassung zu erhalten und vorzeitig mit der Einleitung beginnen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser, schriftlicher Antrag 
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse oder ein öffentliches Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

Voraussetzungen

Die Zulassung  der vorzeitigen Einleitung kann Ihnen erteilt werden, wenn
  • Sie bereits die Genehmigung der Einleitung beantragt haben
  • mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein nachweisliches öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht
Sie müssen sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

100,00 EUR - 25.000,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag und reichen ihn samt der notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen genehmigt die zuständige Stelle den vorzeitigen Beginn Ihrer Abwassereinleitung.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühr.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Wochen rechnen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
  • Wer gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchte, benötigt eine Genehmigung.
  • Um nicht bis zur Erteilung der Genehmigung abwarten zu müssen, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen.
  • Es muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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