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Mietwagengenehmigung Erweiterung

Hamburg 99084010049000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084010049000

Leistungsbezeichnung

Mietwagengenehmigung Erweiterung

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung der Mietwagengenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenbeförderung (Synonym), Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen (Synonym), Mietwagengenehmigung (Synonym), Erweiterung (Synonym), Mietwagen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Taxenstelle

Handlungsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 2 Absatz 2 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html

Teaser

Wenn Sie Ihre bestehende Mietwagengenehmigung erweitern möchten, dann müssen Sie einen Antrag stellen. Für die Antragstellung benötigen Sie einige Unterlagen.

Volltext

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Mietwagen benötigen Sie
eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Mietwagenbetrieb
erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung
der Erlaubnis beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Genehmigung
  • Antrag auf Erweiterung der Mietwagengenehmigung mit:
    • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp und Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung):
    • des Finanzamtes
    • der Gemeinde
    • der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
  • Führungszeugnis 
  • Bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen:
  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung 
  • Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers
  • Gewerbeanmeldung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend

Voraussetzungen

Sie besitzen eine gültige Mietwagengenehmigung.
Sie sind persönlich zuverlässig.
Sie können eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Sie können Ihre fachliche Eignung nachweisen, zum Beispiel in Form eines Fachkundenachweises.
Die neuen Fahrzeuge, für die die Genehmigung erweitert werden soll, sind verkehrssicher.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Mietwagengenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde(n) ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren.

Frist

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, der Gemeinde und der Trägerin oder dem Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Ihr Nachweis der Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden.
Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ihren Antrag reichen Sie bei der Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises ein.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. 
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages kann unter anderem davon abhängen, ob alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Die erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen Sie vom Finanzamt, der Gemeinde und der Trägerin oder dem Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nachweisen. 
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung benötigt.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Die Erhöhung der Fahrzeuganzahl für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem  Mietwagen muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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