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Mietwagengenehmigung Wiedererteilung

Hamburg 99084010123000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084010123000

Leistungsbezeichnung

Mietwagengenehmigung Wiedererteilung

Leistungsbezeichnung II

Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenbeförderung (Synonym), Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen (Synonym), Mietwagengenehmigung (Synonym), Mietwagen (Synonym), Wiedererteilung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Taxenstelle

Handlungsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html

Teaser

Wenn Ihre Mietwagengenehmigung abgelaufen ist, dann können Sie eine Wiedererteilung beantragen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.

Volltext

Die Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung ist notwendig, wenn Ihre vorherige Genehmigung abgelaufen oder widerrufen wurde. Sie müssen einen Antrag stellen und die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
Es kann dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Mietwagenbetriebs auf Grundlage einer neuen, wiederum befristeten Genehmigung kommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung mit:
    • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp und Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung:
    • des Finanzamtes
    • der Gemeinde
    • der Trägerin oder der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, 
  • Führungszeugnis 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen:

  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung 
  • Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers

Voraussetzungen

Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist oder war als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Mietwagengenehmigung.
Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren.

Frist

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Ihre Nachweise zu den Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Ihr Nachweis der Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Die abermalige Erteilung der Genehmigung ist auf bis zu 5 Jahre befristet.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bevor die befristete Genehmigung Ihrer Mietwagengenehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages kann davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Ihre Nachweise zu den Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung benötigt.
Informationen, wie Sie Widerspruch zu der Entscheidung über Ihren Antrag einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigung kann die Wiedererteilung der Mietwagengenehmigung beantragt werden.
  • Es kann dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Mietwagenbetriebs kommen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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