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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Hamburg 99101001038000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101001038000

Leistungsbezeichnung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Leistungsbezeichnung II

Grabstelle Nutzungsrecht übertragen

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Grabstätten (Synonym), Totenschein (Synonym), Sarg (Synonym), Urne (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 24 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S
Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

Teaser

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen.

Volltext

Auf Antrag bei der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung) können Sie ein bereits erworbenes Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen beziehungsweise von einer anderen Person übernehmen. Sie können schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Erforderliche Unterlagen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.

Voraussetzungen

Die Person, die das Nutzungsrecht bekommen soll, muss damit einverstanden sein.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Grabstätte und Friedhof. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es ist möglich, das Nutzungsrecht an einer Grabstelle im Falle des Todes einer Person automatisch durch Rechtsnachfolge zu erhalten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
  • bereits erworbenes Nutzungsrecht für eine Grabstelle kann an andere Person übertragen werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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