Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grabstätten (Synonym), Totenschein (Synonym), Sarg (Synonym), Urne (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 24 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S
Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S
Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
Auf Antrag bei der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung) können Sie ein bereits erworbenes Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen beziehungsweise von einer anderen Person übernehmen. Sie können schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.
Die Kosten variieren je nach Grabstätte und Friedhof. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.
Es ist möglich, das Nutzungsrecht an einer Grabstelle im Falle des Todes einer Person automatisch durch Rechtsnachfolge zu erhalten.
- Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen
- bereits erworbenes Nutzungsrecht für eine Grabstelle kann an andere Person übertragen werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service