Urkunden Ersatz verlorengegangene Scheidungsurkunde
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Begriffe im Kontext
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§ 113 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__113.html -
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung mit § 329 der Zivilprozessordnung (ZPO) https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__329.html
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Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung mit § 317 Zivilprozessordnung (ZPO) https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__317.html
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Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung mit § 299 Zivilprozessordnung (ZPO) https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__299.html
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§ 730 Zivilprozessordnung (ZPO)
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__730.html -
§ 47 Beurkundungsgesetz (BeurKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__47.html -
§ 48 Beurkundungsgesetz (BeurKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__48.html -
§ 49 Beurkundungsgesetz (BeurKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__49.html
- Notwendig sind:
- ein schriftlicher Antrag einer der am Ehescheidungsverfahren beteiligten Personen
- Identitätsnachweis des Antragstellers / der Antragstellerin (zum Beispiel Kopie des Personalausweises)
- im Vertretungsfall: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und zusätzlich Personalausweiskopie des Vollmachtnehmers
- Angabe des Aktenzeichens des Scheidungsverfahrens (sofern bekannt)
- Zuständig ist nur das Familiengericht des Amtsgerichts, bei dem das Ehescheidungsverfahren stattgefunden hat.
- Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
- Sie stellen unter Angabe des Aktenzeichens des Scheidungsverfahrens einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer neuen beglaubigten Abschrift oder Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.
- Das Familiengericht prüft Ihren Antrag und überprüft Ihre Identität.
- Das Familiengericht stellt Ihnen eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde aus.
Tipp:
Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde, zum Beispiel das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
- Beim Familiengericht, das ursprünglich die Scheidung ausgesprochen hat, kann eine weitere Ausfertigung / Abschrift des Scheidungsurteils / Scheidungsbeschlusses beantragt werden.
- Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist.
- Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können.