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Wahlbenachrichtigung

Hamburg 99128024000000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99128024000000

Leistungsbezeichnung

Wahlbenachrichtigung

Leistungsbezeichnung II

Wahlbenachrichtigung

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Wahlbenachrichtigungskarte (Synonym), Wahlen (Synonym), WBK (Synonym), Wählen (Synonym), Versand der Wahlbenachrichtigung (Synonym), Ausstellung der Wahlbenachrichtigung (Synonym), Ausstellen der Wahlbenachrichtigung (Synonym), Wahlbenachrichtigung versenden (Synonym), Wahlbenachrichtigung falsche Angaben (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie zur anstehenden Wahl wahlberechtigt und im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vor dem Wahltag.

Volltext

Alle Wahlberechtigten, die im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie über den Wahltag, die Wahlzeit und weitere wichtige Details informiert. Sie enthält auch Hinweise zur Briefwahl, falls Sie Ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten.
Die Wahlbenachrichtigung besteht aus einem Anschreiben und einer Wahlbenachrichtigungskarte. Diese dient zur Vereinfachung der Abläufe am Wahltag.
 

Erforderliche Unterlagen

- Wahlbenachrichtigung und/oder
- Identitätsnachweis

Voraussetzungen

Eintrag im Wahlberechtigten-Verzeichnis
Sie müssen im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen sein. Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie dort eingetragen. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Wahldienststelle Ihres zuständigen Bezirksamtes.

Identitätsnachweis
Am Wahltag benötigen Sie einen gültigen Identitätsnachweis, zum Beispiel einen Personalausweis oder Reisepass.


 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Die Wahlbenachrichtigungen müssen allen Wahlberechtigten, die im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen sind, bis zum 21. Tag vor der Wahl zugestellt sein.
Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag zugestellt. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wahldienststelle.
Das Zustellungsende zur Bundestagswahl ist der 02. Februar 2025.
Das Zustellungsende zur Bürgerschaftswahl ist der 09. Februar 2025.

 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie wahlberechtigt sind und 3 Wochen vor dem Wahltag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Wahldienststelle Ihres zuständigen Bezirksamtes.
Sind Sie im Wahlberechtigten-Verzeichnis eingetragen, kann Ihnen durch Ihre zuständige Wahldienststelle eine Ersatzwahlbenachrichtigung ausgestellt werden.
Sollten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit falschen Angaben erhalten haben (beispielsweise eine falsche Adresse) wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wahldienststelle.
Da das Wahlberechtigten-Verzeichnis ein Abzug des Melderegisters ist, können Fehler nur mit einer Aktualisierung der Meldedaten korrigiert werden.
Sollten Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung fehlerhaft sein, kontaktieren Sie bitte die Wahldienststelle, um die Informationen zu korrigieren.
Bitte bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit ins Wahllokal.Falls Sie diese nicht mitbringen können, ist die Stimmabgabe trotzdem möglich. In diesem Fall müssen Sie einen gültigen Identitätsnachweis wie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen
Der Wahlbenachrichtigung liegt ein Antragsformular bei, mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

- Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung mit Informationen zur Wahl
- Sie enthält Hinweise zu Wahltag, Wahlzeit, Wahllokal und Briefwahl
- Bei Fragen kann man sich an die zuständige Wahldienststelle wenden
 

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord

Formulare

nicht vorhanden

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