Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
28.05.2025
Fachlich freigegeben durch
PROBEA
§ 13 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__13.html
Anlage Nr. 1.5 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (GebOProstSchG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ProstSchGGebOHApP1
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__13.html
Anlage Nr. 1.5 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (GebOProstSchG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ProstSchGGebOHApP1
Sie wollen Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragen können.
Wenn Sie Betreiber oder Betreiberin eines Prostitutionsgewerbes sind, können Sie dieses durch eine Stellvertretung betreiben lassen.
Hierzu müssen Sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes auch durch mehrere zur Stellvertretung eingesetzte Personen betreiben.
Sie müssen für jede dieser Personen eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Die Stellvertretungserlaubnis kann befristet werden.
Hierzu müssen Sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes auch durch mehrere zur Stellvertretung eingesetzte Personen betreiben.
Sie müssen für jede dieser Personen eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Die Stellvertretungserlaubnis kann befristet werden.
- Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
- Name und Vorname der zu überprüfenden Person
- Einverständnis der für die Stellvertretung vorgesehenen Person zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
- Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes oder
- Antrags-ID (Vorgangsnummer) eines bereits laufenden aber noch nicht abgeschlossenen Betriebserlaubnis-Verfahrens
- Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
- Die als Stellvertretung vorgesehene Person stimmt einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu.
- Sie besitzen bereits die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes oder
- Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach Prostituiertenschutzgesetz erhoben, hinzu kommen Auslagen für die Zustellung.
- Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür muss die zur Stellvertretung vorgesehenen Person mitwirken und der Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit zustimmen.
- Bei positiver Prüfung erteilt Ihnen die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.
- Bei Unzuverlässigkeit der zur Stellvertretung benannten Person erhalten Sie eine Beschäftigungsuntersagung.
Keine.
Die Erlaubnis zum Betrieb des entsprechenden Prostitutionsgewerbes muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung ausgeübt werden kann. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Die Erlaubnis zum Betrieb des entsprechenden Prostitutionsgewerbes muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung ausgeübt werden kann. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Den Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis können Sie zeitgleich mit dem Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes stellen.
Wenn Ihr Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Ihr Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
- Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
- Stellvertretung kann auch durch mehrere als Stellvertretung eingesetzte Personen erfolgen
- jede Person benötigt eine gesonderte Stellvertretererlaubnis
- Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden