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Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

Hamburg 99050180005000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050180005000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Schiffe (Synonym), Prostitution (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), Prostitutionsstätten (Synonym), Prostitutionsfahrzeuge (Synonym), Prostitutionsveranstaltungen (Synonym), Prostitutionsvermittlung (Synonym), Sexparty (Synonym), Pornodreh (Synonym), Sex-Veranstaltung (Synonym), Sexclub (Synonym), BDSM Club (Synonym), Zimmervermietung (Synonym), Saunaclub (Synonym), Wellnessclub (Synonym), Stellvertretungserlaubnis (Synonym), Stellvertretung (Synonym), Geschäftsführung (Synonym), Bordell (Synonym), Laufhaus (Synonym), Stundenhotel (Synonym), Steige (Synonym), Modellwohnung (Synonym), Tantra Studio (Synonym), Thai-Massage Studio mit Happy End (Synonym), Escortagentur (Synonym), Escortservice (Synonym), Call-Boy/Call-Girl Agentur (Synonym), Prostitutionsveranstaltung (Synonym), Love Mobile (Synonym), Fahrzeuge (Synonym), Van und Wohnmobile (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

PROBEA

Handlungsgrundlage

§ 13 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__13.html
Anlage Nr. 1.5 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (GebOProstSchG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ProstSchGGebOHApP1

Teaser

Sie wollen Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragen können.

Volltext

Wenn Sie Betreiber oder Betreiberin eines Prostitutionsgewerbes sind, können Sie dieses durch eine Stellvertretung betreiben lassen.
Hierzu müssen Sie eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes auch durch mehrere zur Stellvertretung eingesetzte Personen betreiben.
Sie müssen für jede dieser Personen eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Die Stellvertretungserlaubnis kann befristet werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
  • Name und Vorname der zu überprüfenden Person
  • Einverständnis der für die Stellvertretung vorgesehenen Person zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes noch nicht vorliegt, alternativ:
  • Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes oder
  • Antrags-ID (Vorgangsnummer) eines bereits laufenden aber noch nicht abgeschlossenen Betriebserlaubnis-Verfahrens 

Voraussetzungen

  • Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  • Die als Stellvertretung vorgesehene Person stimmt einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu.
  • Sie besitzen bereits die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes oder
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

Kosten

Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach Prostituiertenschutzgesetz erhoben, hinzu kommen Auslagen für die Zustellung. 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür muss die zur Stellvertretung vorgesehenen Person mitwirken und der Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit zustimmen.
  • Bei positiver Prüfung erteilt Ihnen die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.
  • Bei Unzuverlässigkeit der zur Stellvertretung benannten Person erhalten Sie eine Beschäftigungsuntersagung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist vom Einzelfall abhängig.

Frist

Keine.

Die Erlaubnis zum Betrieb des entsprechenden Prostitutionsgewerbes muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung ausgeübt werden kann. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Den Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis können Sie zeitgleich mit dem Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes stellen.

Wenn Ihr Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Kurztext

  • Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch eine Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
  • Stellvertretung kann auch durch mehrere als Stellvertretung eingesetzte Personen erfolgen
  • jede Person benötigt eine gesonderte Stellvertretererlaubnis
  • Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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