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Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

Hamburg 99050184261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050184261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Prostitution (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), Prostitutionserlaubnis (Synonym), Anzeige von Personenbezogenen Änderungen (Synonym), Prostitutionsbetrieb (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

PROBEA

Handlungsgrundlage

§ 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__12.html

Teaser

Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Stelle melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:
  • Änderungen des Betriebskonzeptes,
  • personelle Änderungen welche die Stellvertretung, die Leitung, die Betriebsleitung und die Beaufsichtigung des Betriebs betreffen,
  • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
  • Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung et cetera
Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Stelle geprüft. Gegebenenfalls nimmt die zuständige Stelle eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

Erforderliche Unterlagen

Bei Änderungen im Betriebskonzept:
  • Betriebskonzept    
Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung et cetera):
  • Name, Vorname
  • Siehe Antragsverfahren zur: „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“
Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung
  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.
Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person
  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.
Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie beispielsweise Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung et cetera
  • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes 
  • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gemäß § 14 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) nicht entgegenstehen.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.
  • Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird die Anzeige zeitnah bearbeitet.

Frist

Geplante Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe anzeigen
  • Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes muss wesentliche Änderungen (Betriebsart, Betriebszeiten, Betriebsräume, Betriebsabläufe sowie personelle Änderungen) der zuständigen Stelle anzeigen
  • Gegebenenfalls erfolgt daraufhin eine Änderung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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