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Widerrufserklärung der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind Beurkundung

Hamburg 99013006026000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013006026000

Leistungsbezeichnung

Widerrufserklärung der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind Beurkundung

Leistungsbezeichnung II

Widerrufserklärung des Kindes zur Einwilligung in die Adoption

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Adoption widerrufen (Synonym), Adoption verhindern (Synonym), Widerspruch zur Adoption (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Wiese, Birgit

Teaser

Wenn Sie in Ihre eigene Adoption oder Ihre eigene Stiefkind-Adoption vor dem Familiengericht bereits eingewilligt haben, diese jedoch noch nicht ausgesprochen ist, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Dafür bedarf es einer öffentlichen Beurkundung.

Volltext

Für eine Adoption sind grundsätzlich die Einwilligungen der Mutter, des Vaters und des Kindes erforderlich. Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob es um eine Adoption durch eine neue Familie, eine sogenannte Fremd-Adoption, oder durch einen Stiefelternteil also eine Stiefkind-Adoption geht.
Für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, kann nur die Person oder die Personen, die es gesetzlich vertreten einwilligen. Für ältere Kinder kann in der Regel nur das Kind selbst die Einwilligung erklären. Zusätzlich ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Wenn Sie als Kind oder Stiefkind in eine Adoption eingewilligt haben und sich jetzt aber gegen die Adoption entscheiden, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen, sofern die Adoption noch nicht wirksam ist.
Das ist auch möglich, wenn der gesetzliche Vertreter die Einwilligung für das Kind erklärt hat und das Kind später 14 Jahre alt geworden ist, aber nur, wenn die Adoption noch nicht abgeschlossen ist. Das Kind kann die Einwilligung alleine widerrufen. Es braucht hierzu keine Erlaubnis. Warum das Kind die Einwilligung widerrufen will, spielt keine Rolle.
Für den Widerruf der Einwilligung ist eine Form vorgeschrieben. Der Widerruf muss öffentlich beurkundet werden. Diese Beurkundung kann in einem Notariat oder in einem Jugendamt erfolgen. Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten. Der Widerruf muss danach zum Familiengericht gegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Einen geeigneten Identitätsnachweis, wie Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden, damit klar ist, dass das Kind, das adoptiert werden soll und nicht jemand anderes die Einwilligung widerruft. Ein Kind, das 16 Jahre oder älter ist, kann hierfür den Personalausweis vorlegen. Ein Kind das jünger ist, sollte mit der Stelle, bei der die Urkunde aufgenommen werden soll, klären, wie es seine Identität belegen kann.

Voraussetzungen

  • Die gesetzliche Vertretung oder das mindestens 14 Jahre alte Kind selbst hat in der vorgeschriebenen Form in eine Adoption eingewilligt.
  • Das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.

Kosten

Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen.
Die öffentliche Beurkundung des Widerrufs vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen wollen, wenden Sie sich an s das örtlich zuständige Jugendamt oder an einen Notar
  • Das Jugendamt kann Sie beraten. Die Beratung ist jedoch keine Voraussetzung für die Widerrufserklärung.
  • Für die Beurkundung der Widerrufserklärung vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Jugendamt oder bei einem Notar.
  • Die Urkunde wird sofort ausgestellt und muss dem Familiengericht vorgelegt werden.
  • Damit wird der Adoptionsprozess gestoppt.
  • Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die gegebenenfalls vor der Beurkundung gestellt werden sollen, erfordern einen zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist in jedem Einzelfall anders.
Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.

Frist

Der Ausspruch der Annahme als Kind darf noch nicht wirksam sein.

Hinweise

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Kinder über 14 Jahre können ihre Einwilligung in ihre eigene Adoption widerrufen, wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.
  • Das Kind braucht hierzu keine Erlaubnis und muss keine Gründe angeben.
  • Der Widerruf der Einwilligung muss öffentlich beurkundet werden.
  • Beurkundung ist in einem Notariat und  beim Jugendamt möglich.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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