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Zulassung Wasseruntersuchungsstellen Erteilung

Hamburg 99129042001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129042001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung Wasseruntersuchungsstellen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Notifizierung (Synonym), Notifizierungsverfahren (Synonym), ReSyMeSa (Synonym), Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (Synonym), ZWVO (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Laborzulassungen.Wasser

Handlungsgrundlage

§ 58 Abs 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html

§§ 16 ff Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WasGHA2005pP16

§ 17a Hamburgisches Abwassergesetz (HambAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHApP17a

Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (W/AbwUZulV HA 2015)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-W_AbwUZulVHA2015rahmen

Fachmodul Wasser (zur Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich)
https://www.lawa.de/documents/fachmodul_wasser_18_1619787992.10

Teaser

Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen.

Volltext

Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im Auftrag der Behörden oder zur eigenen Kontrolle Untersuchungen durchführen möchten, müssen Sie eine Zulassung (Notifizierung) beantragen. Diese Zulassung können Sie für die Untersuchung von Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.
Diese Zulassung berechtigt Sie nicht zur Probennahme und Untersuchung von Trinkwasser.

Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Antrag
Akkreditierungsurkunde und Anlagen,
Handelsregister-Auszug,
Versicherungsnachweis,
Verpflichtungserklärung,
Führungszeugnis der Labor-Leiterin oder des Labor-Leiters
Liste der internen und externen Probenehmerinnen und Probennehmer

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Firmensitz in Hamburg.
Sofern Ihr Firmensitz nicht in Hamburg liegt:
  • Das Bundesland, in dem Ihr Firmensitz liegt, bietet keine entsprechende Notifizierung an.
Sofern Ihr Firmensitz im europäischen Ausland liegt:
  • Sie planen in Hamburg tätig zu werden.
 
Sie erfüllen die Anforderungen
  • an die Untersuchungsstelle und deren Organisation,
  • an die Zuverlässigkeit und Fachkunde der leitenden Person der Untersuchungsstelle sowie
  • an die Anzahl und Fachkunde der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Untersuchungsstelle

Kosten

Die Gebühr für die Anerkennung der Untersuchungsstelle richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche. Sie liegt zwischen 325,00 und 3000,00 Euro.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf „Zulassung zur Wasseruntersuchungsstelle“ zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie werden von der zuständigen Stelle über das Internetportal des Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) als Wasseruntersuchungsstelle bekannt gegeben. Ihre Notifizierung gilt in allen Bundesländern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 Monate, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingegangen sind.

Frist

Sie benötigen die Bekanntgabe als Wasseruntersuchungsstelle bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Als Wasseruntersuchungsstelle umfassen Ihre Aufgaben die folgenden Teilbereiche:
1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,
2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,
3. Elementanalytik,
4./5. Gruppen- und Summenparameter,
6. Gas-Chromatographische Verfahren,
7. HPLC-Verfahren,
8. Mikrobiologische Verfahren
9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und
9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Zulassung (Notifizierung) erforderlich für Wasseruntersuchungsstellen
  • Untersuchungen im behördlichen Auftrag, zur Eigenkontrolle oder Selbstüberwachung
  • Untersuchungsbereiche: Abwasser, Oberflächenwasser, Grund- und Rohwasser
  • Zulassung umfasst nicht die Probennahme und Untersuchung von Trinkwasser

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

HU4- Umweltuntersuchungen

Formulare

nicht vorhanden

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