Erlaubnis zum Gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen Erteilung
Inhalt
Erlaubnis zum Gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen Erteilung
Erlaubnis für Anbauvereinigung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis beantragen
Begriffe im Kontext
Cannabis anbauen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
27.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
§ 11 Konsumcannabisgesetz (KCanG)
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__11.html
Wenn Sie gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis innerhalb von Anbauvereinigungen betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Cannabis anzubauen und weiterzugeben. Für Einzelpersonen ist dies nur in sehr begrenztem Rahmen erlaubt. Alternativ können Sie sich einer Anbauvereinigung anschließen. Diese Vereinigungen dürfen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben, wenn sie vorher eine Genehmigung von der zuständigen Stelle erhalten haben.
Wenn Sie ein vertretungsberechtigtes Mitglied einer Anbauvereinigung sind, können Sie eine Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis beantragen. Diese Erlaubnis ist notwendig, wenn Ihre Vereinigung Cannabis für den Eigenkonsum ihrer Mitglieder anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben möchte.
Die Erlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die Anbauvereinigung (Mitglieder, Vorstand) und die im Antrag genannten Flächen. Die Erlaubnis ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Anbau und die Weitergabe von Cannabis innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt.
Wenn Sie ein vertretungsberechtigtes Mitglied einer Anbauvereinigung sind, können Sie eine Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis beantragen. Diese Erlaubnis ist notwendig, wenn Ihre Vereinigung Cannabis für den Eigenkonsum ihrer Mitglieder anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben möchte.
Die Erlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die Anbauvereinigung (Mitglieder, Vorstand) und die im Antrag genannten Flächen. Die Erlaubnis ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Anbau und die Weitergabe von Cannabis innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfolgt.
- Satzung der Vereinigung
- Auszug aus dem Vereins- beziehungsweise Genossenschaftsregister
- Vertretungsberechtigung für die Anbauvereinigung bzw. Vollmacht (inklusive Zustimmung aller notwendigen vertretungsberechtigten Personen)
- Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
- Je Vereinigungsgelände ("befriedetes Besitztum"): Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) im Maßstab min. 1:500 mit entsprechenden zeichnerischen Eintragungen
- Je Vereinigungsgebäude ("befriedetes Besitztum"): Bauzeichnung mit Maßstabsangabe (min. 1:100)
- Anbau- und Weitergabekonzept
- Sicherungs- und Schutzkonzept
- Nachweise der Beratungs- und Präventionskenntnisse
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
- Angabe von Öffnungszeiten
Ihre Anbauvereinigung muss rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um die Erlaubnis zu erhalten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Sicherheitsstandards, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept und die genaue Angabe der Personen, die am Anbau beteiligt sind, sowie der Anbauflächen.
Als Anbaugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis, wenn die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind erhalten Sie die Erlaubnis
Die Anzahl der Mitglieder ist auf 500 Personen beschränkt. Alle Mitglieder der Anbauvereinigung haben das 18. Lebensjahr vollendet und haben seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Anbauvereinigungen müssen eine dreimonatige Mindestmitgliedschaft in ihrer Satzung vorsehen. Die Anbauvereinigung hält einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen ein.
Als Anbaugenehmigung erhalten Sie die Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis, wenn die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die vertretungsberechtigen Personen der Anbauvereinigungen sind unbeschränkt geschäftsfähig und besitzen die für den Umgang mit Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen erforderliche Zuverlässigkeit
- Sie gewährleisten, dass das innerhalb ihres Besitztums befindliche Cannabis, Cannabissamen und Stecklinge ausreichend gegen den Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt sind
- Sie gewährleisten die Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind erhalten Sie die Erlaubnis
Die Anzahl der Mitglieder ist auf 500 Personen beschränkt. Alle Mitglieder der Anbauvereinigung haben das 18. Lebensjahr vollendet und haben seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Anbauvereinigungen müssen eine dreimonatige Mindestmitgliedschaft in ihrer Satzung vorsehen. Die Anbauvereinigung hält einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen ein.
- Sie beantragen die Erlaubnis über den Online-Dienst.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst ein.
- Ihre eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
- Es wird geprüft, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen bei Ihnen nachgefordert.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Ihrer Anbauvereinigung.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Wenn Sie alle notwendigen Angaben und Nachweise erbracht haben, dauert die Bearbeitung normalerweise bis zu 3 Monate.
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie Cannabis anbauen und an Ihre Mitglieder weitergeben dürfen.
Die Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren befristet. Sie können nach Ablauf von mindestens fünf Jahren eine Verlängerung beantragen.
Die Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren befristet. Sie können nach Ablauf von mindestens fünf Jahren eine Verlängerung beantragen.
Die Erlaubnis darf ausschließlich an nicht wirtschaftliche Anbauvereinigungen erteilt werden. Das heißt, Anbauvereinigungen deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen versehen sein, die Sie beachten müssen.
Online-Dienst.
Dieser Service richtet sich ausschließlich an Anbauvereinigungen, die Cannabis gemeinschaftlich anbauen und weitergeben möchten. Wenn Ihre Anbauvereinigung diese Voraussetzungen erfüllt, nutzen Sie diesen Service, um die erforderliche Erlaubnis zu beantragen.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen versehen sein, die Sie beachten müssen.
Online-Dienst.
Dieser Service richtet sich ausschließlich an Anbauvereinigungen, die Cannabis gemeinschaftlich anbauen und weitergeben möchten. Wenn Ihre Anbauvereinigung diese Voraussetzungen erfüllt, nutzen Sie diesen Service, um die erforderliche Erlaubnis zu beantragen.
Für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis innerhalb von Anbauvereinigungen wird eine Erlaubnis benötigt.
- Antrag für Anbauvereinigungen (Vereine oder Genossenschaften), die gemeinsam Cannabis anbauen und weitergeben möchten
- Erlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss beantragt werden
- Antragsstellende müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel rechtliche Vorgaben oder Sicherheitsstandards)
- Erteilte Erlaubnis gilt nur für die Anbauvereinigung (Vorstand, Mitglieder) und Anbauflächen