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Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen Erteilung

Hamburg 99129043001000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129043001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung als fachkundige Person für die Untersuchung von Abwasservorbehandlungsanlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Stark, Martin

Handlungsgrundlage

 § 15 (6) Hamburgisches Abwassergesetz
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV2P15

Teaser

Wenn Sie als fachkundige Person Untersuchungen von Abwasservorbehandlungsanlagen durchführen wollen, müssen Sie vorab eine Zulassung beantragen.

Volltext

Eine Abwasservorbehandlungsanlage ist eine Anlage, die Abwasser vor der Einleitung in die Umwelt behandelt. Wenn Sie als fachkundige Person Abwasservorbehandlungsanlagen untersuchen möchten, um sicherzustellen, dass diese den geltenden Vorgaben entsprechen, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Sie müssen die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Erst wenn Ihnen die Zulassung vorliegt, dürfen Sie mit der Durchführung von Überprüfungen beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Ihre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Abwassertechnik
  • Nachweis Ihrer Fachkunde
  • Gegebenenfalls: Zulassung in einem anderen Bundesland
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet der Abwassertechnik gearbeitet
  • Sie haben ein abgeschlossenes ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung abgeschlossen oder einen als gleichwertig anerkannter Abschluss oder in Ausnahmefällen eine fachbezogene Berufsausbildung in Verbindung mit einer langjährigen Berufserfahrung.
  • Sie sind unabhängig (es besteht kein Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Prüftätigkeit und einer anderen von Ihnen angebotenen Leistung)
  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit

Kosten

476,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Sie erhalten die Entscheidung der zuständigen Stelle mit einem schriftlichen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen

Frist

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Eine Abwasservorbehandlungsanlage ist eine Anlage zur Vorbehandlung von Abwasser vor Einleitung in die Umwelt.
  • Fachkundige Personen untersuchen Anlagen und überprüfen die Einhaltung der Vorgaben.
  • Um als fachkundige Person Anlagen prüfen zu dürfen, ist eine Zulassung erforderlich
  • Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Überprüfungen durchgeführt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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