Beschäftigungsduldung Erteilung
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Fachlich freigegeben am
13.09.2024
Fachlich freigegeben durch
FP BIS M312
§ 60d Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60d.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60d.html
Eine Beschäftigungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung für ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Eine Beschäftigungsduldung ermöglicht Ihnen, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, um einer Beschäftigung nachzugehen.
Um eine Beschäftigungsduldung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese Beschäftigungsduldung schützt Sie vor einer Abschiebung, solange Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.
Um eine Beschäftigungsduldung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese Beschäftigungsduldung schützt Sie vor einer Abschiebung, solange Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.
- Anerkanntes Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass, Passersatz, Ausweis)
- Ablehnender Asylbescheid oder Duldung
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
- Wohnungsgeberbestätigung, Nachweis über die Miethöhe
- Sprachzertifikat
- Sie halten sich seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen geduldet in Deutschland auf.
- Sie haben seit mindestens 12 Monaten eine ununterbrochene, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Wochenstundenanzahl von mindestens 20 Stunden.
- Es handelt sich bei Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin nicht um eine Leiharbeitsfirma.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt durch Ihre Beschäftigung vollständig eigenständig sichern und sind nicht auf Sozialleistungen angewiesen.
- Ihre Identität ist vollständig geklärt oder Sie haben nachweislich alles Zumutbare getan, um einen gültigen Pass oder Passersatz zu beschaffen.
- Sie verfügen über hinreichende mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachzertifikat A2)
- Sie haben keine schwerwiegenden Straftaten begangen.
- Sie wurden nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.
- Informieren Sie sich, ob die für Sie zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der zuständigen Stelle. Im Fall der Online-Antragsstellung setzt sich die zuständige Stelle nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die Beschäftigungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Es gibt keine festgelegte Frist, innerhalb derer ein Antrag auf Beschäftigungsduldung gestellt werden muss. Allerdings sollte der Antrag von Ihnen gestellt werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, um einen nahtlosen Übergang und Schutz vor Abschiebung zu gewährleisten.
Eine Beschäftigungsduldung wird in der Regel für 30 Monate erteilt. Diese Dauer kann jedoch variieren, abhängig von den individuellen Umständen und den Entscheidungen der zuständigen Stelle.
Eine Beschäftigungsduldung wird in der Regel für 30 Monate erteilt. Diese Dauer kann jedoch variieren, abhängig von den individuellen Umständen und den Entscheidungen der zuständigen Stelle.
- Beschäftigungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung für ausreisepflichtige Personen
- ermöglicht, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, um einer Beschäftigung nachzugehen.
- Es ist ein Antrag zu stellen und Voraussetzungen sind zu erfüllen
- Beschäftigungsduldung schützt vor Abschiebung, solange Voraussetzungen erfüllt werden