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Beschäftigungsduldung Erteilung

Hamburg 99010032001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010032001000

Leistungsbezeichnung

Beschäftigungsduldung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Beschäftigungsduldung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2024

Fachlich freigegeben durch

FP BIS M312

Handlungsgrundlage

§ 60d Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60d.html

Teaser

Als ausreisepflichtige Person können Sie eine Beschäftigungsduldung erhalten.

Volltext

Eine Beschäftigungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung für ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Eine Beschäftigungsduldung ermöglicht Ihnen, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, um einer Beschäftigung nachzugehen.
Um eine Beschäftigungsduldung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese Beschäftigungsduldung schützt Sie vor einer Abschiebung, solange Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass, Passersatz, Ausweis)
  • Ablehnender Asylbescheid oder Duldung
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
  • Wohnungsgeberbestätigung, Nachweis über die Miethöhe
  • Sprachzertifikat
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Voraussetzungen

  • Sie halten sich seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen geduldet in Deutschland auf.
  • Sie haben seit mindestens 12 Monaten eine ununterbrochene, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Wochenstundenanzahl von mindestens 20 Stunden.
  • Es handelt sich bei Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin nicht um eine Leiharbeitsfirma.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt durch Ihre Beschäftigung vollständig eigenständig sichern und sind nicht auf Sozialleistungen angewiesen.
  • Ihre Identität ist vollständig geklärt oder Sie haben nachweislich alles Zumutbare getan, um einen gültigen Pass oder Passersatz zu beschaffen.
  • Sie verfügen über hinreichende mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachzertifikat A2)
  • Sie haben keine schwerwiegenden Straftaten begangen.
  • Sie wurden nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.

Kosten

56,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Sie zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der zuständigen Stelle. Im Fall der Online-Antragsstellung setzt sich die zuständige Stelle nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die Beschäftigungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es gibt keine festgelegte Frist, innerhalb derer ein Antrag auf Beschäftigungsduldung gestellt werden muss. Allerdings sollte der Antrag von Ihnen gestellt werden, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, um einen nahtlosen Übergang und Schutz vor Abschiebung zu gewährleisten.

Eine Beschäftigungsduldung wird in der Regel für 30 Monate erteilt. Diese Dauer kann jedoch variieren, abhängig von den individuellen Umständen und den Entscheidungen der zuständigen Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Beschäftigungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung für ausreisepflichtige Personen
  • ermöglicht, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, um einer Beschäftigung nachzugehen.
  • Es ist ein Antrag zu stellen und Voraussetzungen sind zu erfüllen
  • Beschäftigungsduldung schützt vor Abschiebung, solange Voraussetzungen erfüllt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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