Grundstück im Grundbuch Zuschreibung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grundstücke verschmelzen (Synonym), Grundstücke zusammenführen (Synonym), Grundstücke vereinen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.10.2024
Fachlich freigegeben durch
Wiese, Birgit
Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.
Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden? Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.
Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.
Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.
und werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.
Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.
Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.
Das sind die Rechtsfolgen einer Bestandteilszuschreibung.
Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen prüfen Sie bitte beziehungsweise lassen sich beim Notar beraten, ob eine Zuschreibung beziehungsweise eine Vereinigung der Grundstücke für Sie in Frage kommt.
Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.
Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.
und werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.
Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.
Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.
Das sind die Rechtsfolgen einer Bestandteilszuschreibung.
Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen prüfen Sie bitte beziehungsweise lassen sich beim Notar beraten, ob eine Zuschreibung beziehungsweise eine Vereinigung der Grundstücke für Sie in Frage kommt.
- Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte
- Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
- Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen (Hypotheken, Grundschulden oder anderen Belastungen wie Wegerechten) auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein.
- Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
- Der Eigentümer muss voreingetragen sein.
- Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers in öffentlich beglaubigter Form, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke.
- Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.
- Sie werden von der Eintragung benachrichtigt.
Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall des jeweiligen Grundbuchamts abhängig.
- Als Eigentümer mehrerer Grundstücke können Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.
- Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.
- verbundene Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.
- werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.
- Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.
- Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service