Taxigenehmigung Übertragung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Personenbeförderung (Synonym), Verkehr (Synonym), Genehmigung (Synonym), Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Synonym), Taxen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Taxenstelle
§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 47 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 47 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html
Wenn Sie die Genehmigung für Ihren Taxibetrieb von sich auf eine andere Person übertragen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie Ihre Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit einem Taxi auf eine andere Person übertragen möchten,, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
- Gültige Genehmigung
- Erklärung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers zur Zustimmung der Übernahme der Pflichten aus der Taxigenehmigung
- Antrag auf Übertragung der Taxigenehmigung mit folgenden Angaben:
- Begründung, warum die Taxigenehmigung übertragen werden soll
- Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- Bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge
- Fahrzeugtyp
- Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers (nicht älter als 12 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen jeweils vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertretung sowie der zur Führung der Geschäfte der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers bestellten Personen (Verkehrsleitung) vorgelegt werden.
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste,
- gegebenenfalls Mietverträge für Mietfahrzeuge
- Leasingliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung
- Nachweis des Einbaus eines Fahrpreisanzeigers (Taxameter) und gegebenenfalls das letzte Eichprotokoll
- Gewerbeanmeldung
- Bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder
- einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
- Beglaubigter Handelsregisterauszug
- Sie sind bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
- Sie können die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
- Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit.
- Sie sind fachlich geeignet.
- Sie als Antragstellerin oder Antragsteller und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.
Die Höhe der Gebühren richten sich nach Anzahl der Fahrzeuge und nach der Laufzeit der Genehmigung.
- Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Fristen beginnen erst zu laufen, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
- Die Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi auf eine andere Unternehmerin oder einem anderen Unternehmer muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden.