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Taxigenehmigung Übertragung

Hamburg 99084012038000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084012038000

Leistungsbezeichnung

Taxigenehmigung Übertragung

Leistungsbezeichnung II

Taxigenehmigung Übertragung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenbeförderung (Synonym), Verkehr (Synonym), Genehmigung (Synonym), Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Synonym), Taxen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Taxenstelle

Handlungsgrundlage

§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 47 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html

Teaser

Wenn Sie die Genehmigung für Ihren Taxibetrieb von sich auf eine andere Person übertragen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Volltext

Wenn Sie Ihre Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit einem Taxi auf eine andere Person übertragen möchten,, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Genehmigung
  • Erklärung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers zur Zustimmung der Übernahme der Pflichten aus der Taxigenehmigung
  • Antrag auf Übertragung der Taxigenehmigung mit folgenden Angaben:
    • Begründung, warum die Taxigenehmigung übertragen werden soll
    • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • Bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge
    • Fahrzeugtyp
    • Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
    • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen
    • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers (nicht älter als 12 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft 
    • Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
    • Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen jeweils vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertretung sowie der zur Führung der Geschäfte der Genehmigungsempfängerin oder des Genehmigungsempfängers bestellten Personen (Verkehrsleitung) vorgelegt werden.
  • Führungszeugnis 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) 
  • Fahrzeugliste,
  • gegebenenfalls Mietverträge für Mietfahrzeuge
  • Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung 
  • Nachweis des Einbaus eines Fahrpreisanzeigers (Taxameter) und gegebenenfalls das letzte Eichprotokoll
  • Gewerbeanmeldung
  • Bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste, den Gesellschaftervertrag oder
  • einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung
  • Beglaubigter Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
  • Sie können die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit.
  • Sie sind fachlich geeignet.
  • Sie als Antragstellerin oder Antragsteller und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richten sich nach Anzahl der Fahrzeuge und nach der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate.

Frist

Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Fristen beginnen erst zu laufen, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Die Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi auf eine andere Unternehmerin oder einem anderen Unternehmer muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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