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Mietwagengenehmigung Übertragen

Hamburg 99084010038000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084010038000

Leistungsbezeichnung

Mietwagengenehmigung Übertragen

Leistungsbezeichnung II

Mietwagengenehmigung Übertragung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenbeförderung (Synonym), Omnibusverkehr - Genehmigung, Erlaubnis (Synonym), Genehmigung (Synonym), Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Taxenstelle

Handlungsgrundlage

§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html

Teaser

Wenn Sie die Genehmigung für Ihr Mietwagengewerbe auf eine andere Person übertragen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Volltext

Wenn Sie Ihre Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit einem Mietwagen auf eine andere Person übertragen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Abgeschlossener Vertrag zwischen der abgebenden und der annehmenden Vertragspartei
  • Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
  • Begründung, warum die Mietwagengenehmigung übernommen werden soll
  • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Angaben zu Wohn- und Betriebssitz
  • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
  • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse 
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft
    • Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung vorgelegt werden.
  • Führungszeugnis 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietverträge für Mietfahrzeuge beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen

  • Sie können einen Vertrag zwischen der abgebenden und der annehmenden Vertragspartei vorlegen, aus dem der Willen zur Übertragung hervorgeht.
  • Sie können die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Sie sind fachlich geeignet.
  • Sie als haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung im Sinne in Deutschland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich der Anzahl der Fahrzeuge und nach der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

  • Stellen reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft und bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Übertragung der Mietwagengenehmigung, die Genehmigungsurkunde wird Ihnen ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 Wochen bis 3 Monate.

Frist

Keine
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Die Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Mietwagen auf eine andere Unternehmerin oder einem anderen Unternehmer muss beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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