Abschluss von Leistungsvereinbarungen §§ 78a ff SGB VIII
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
09.12.2024
Fachlich freigegeben durch
Trägerberatung und Aufsicht
§§ 77 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__77.html
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Wenn Sie eine Einrichtung in der Kinder- und Jugendhilfe betreiben, müssen Sie mit der zuständigen Stelle eine Leistungsvereinbarung abschließen.
Wenn Sie eine Einrichtung oder einen Dienst in der Kinder- und Jugendhilfe betreiben und öffentliche Mittel erhalten möchten, müssen Sie eine Leistungsvereinbarung abschließen. In dieser Vereinbarung legen Sie gemeinsam mit der zuständigen Stelle fest, welche Leistungen Ihre Einrichtung erbringt, wie diese in ihrer Qualität gestaltet werden sollen und welche Kosten dabei entstehen. Die Vereinbarung sorgt dafür, dass alle Leistungen klar definiert sind und die Finanzierung geregelt wird. Sie bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen und stellt sicher, dass die Kinder und Jugendlichen optimal betreut und unterstützt werden.
- Konzept Ihrer Einrichtung, das die angebotenen Leistungen beschreibt,
- Nachweise zur Qualitätssicherung (zum Beispiel Qualifikationen des Personals),
- Angaben zur räumlichen und organisatorischen Ausstattung,
- Finanzierungsplan und Kostenaufstellung,
- Nachweise über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der Sicherheitsstandards
Sie können sicherstellen, dass Ihre Einrichtung die Anforderungen an Qualität und Fachlichkeit erfüllt, die vereinbarten Leistungen erbringen kann und die Finanzierung geklärt ist.
- Sie reichen das Konzept Ihrer Einrichtung und die geplanten Leistungen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihr Angebot hinsichtlich der Qualität und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
- Sie legen gemeinsam mit der zuständigen Stelle die zu erbringenden Leistungen, die Finanzierung und die Qualitätsstandards fest.
- Sie unterzeichnen die Leistungsvereinbarung.
- Die Leistungsvereinbarung tritt in Kraft und wird regelmäßig überprüft.
- Wer eine Einrichtung oder einen Dienst in der Kinder- und Jugendhilfe betreiben und öffentliche Mittel erhalten möchten, muss eine Leistungsvereinbarung abschließen
- Leistungsvereinbarung legt fest, welche Leistungen Einrichtung erbringt, wie diese in ihrer Qualität gestaltet werden sollen und welche Kosten entstehen
- Vereinbarung sorgt dafür, dass alle Leistungen klar definiert sind und die Finanzierung geregelt wird