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Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung

Hamburg 99123015035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123015035000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Grundstücksteilung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Grundstück teilen (Synonym), Aus einem Grundstück 2 machen (Synonym), Grundstück splitten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Wiese, Birgit

Teaser

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind und dieses teilen möchten, müssen Sie einen Antrag beim Grundbuchamt stellen. 

Volltext

Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden.

Die Vermessungsstelle (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) ist befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.

Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

  • Öffentlich beglaubigter Antrag. Eine Beglaubigung ist beim Notariat oder der Vermessungsstelle möglich.
  • Gegebenenfalls Berechtigungsnachweis
    • Aktueller Handelsregisterauszug bei Unternehmen
    • Aktueller Vereinsregisterauszug bei Vereinen
    • Gegebenenfalls öffentlich beglaubigte Vollmacht bei Vertretung
  • Angaben zum Grundstück
  • Eventuell Genehmigungen nach § 51 oder / und § 144 Baugesetzbuch

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümer des Grundstücks, das geteilt werden soll.
  • Die Erklärung des Eigentümers, dass die Teilung gewünscht wird, muss öffentlich beglaubigt werden. Diese Erklärung ist dem Antrag beizufügen oder Ihr Antrag ist zugleich in der Erklärung enthalten. Die Beglaubigung erfolgt entweder bei der Vermessungsstelle oder bei einem Notariat.

Kosten

Festgebühr 50 EUR Nr. 14160 KV GNotKG

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie den Antrag auf Grundstücksteilung bei dem Grundbuchamt, das die jeweiligen Grundakten führt.
  • Der Antrag muss in öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Grundbuchamt prüft Ihren Antrag, die Unterlagen und die Voraussetzungen.
  • Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt die Teilung des Grundstücks in das Grundbuch ein.
  • Sie werden über den Eintrag informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und vom Arbeitsanfall des jeweiligen Grundbuchamts ab.

Frist

Keine

Hinweise

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Rechtsbehelf

Grundbuchbeschwerde

Kurztext

  • Teilung eines Grundstücks im Grundbuch kann nötig werden, um örtlich und wirtschaftlich einheitliche Grundstücke herzustellen, beispielsweise, wenn diese einzeln verkauft werden sollen.
  • Teilung eines Grundstücks kann auch notwendig werden, wenn nur ein Grundstücksteil belastet wird.
  • Die Belastungen zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden bleiben dabei auf allen Teilen bestehen.
  • Dazu müssen Sie Eigentümer des Grundstücks sein und einen öffentlich beglaubigten Antrag beim Grundbuchamt stellen.
  • Die Beglaubigung können Sie bei der Vermessungsstelle (Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) oder bei jedem Notar vornehmen lassen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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