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Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.
Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie rechtzeitig einen Termin bei uns vereinbaren, auch wenn dieser erst später stattfinden kann.
- Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
- Identitätsnachweis
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
- Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
- Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
- Führerscheine werden nicht geändert.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.