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Wohnsitz Anmelden

Bremen 99115005011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011000

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Anmelden

Leistungsbezeichnung II

Wohnsitz ummelden (Alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zweitwohnsitz ummelden (Synonym), Wohnungsummeldung (Synonym), Zweitwohnung (Synonym), Ummelden (Synonym), Meldebestätigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Wer innerhalb Bremens umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde ummelden.

Volltext

Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie ummelden. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Sie rechtzeitig einen Termin bei uns vereinbaren, auch wenn dieser erst später stattfinden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

  • Identitätsnachweis

    z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass

  • Formular: Wohnungsgeberbestätigung

    Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

sofort bei persönlicher Vorsprache

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
nach Bezug des neuen Wohnraums. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.

Hinweise

  • Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
  • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
  • Führerscheine werden nicht geändert.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden