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Urkunde: Personenstandsurkunde beantragen

Bremen 99027002012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99027002012000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Urkunde: Personenstandsurkunde beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abstammungsurkunde (Synonym), Heiratsurkunde (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), Geburtenregister (Synonym), Eheschließungsurkunde (Synonym), Urkunde (Synonym), Geburtsurkunde (Synonym), Familienbuch (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Nach der Geburt (1010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Es gibt Lebenssituationen, in denen zusätzliche standesamtliche Urkunden benötigt werden.

Volltext

Die Bremer Standesämter stellen diese Urkunden nur dann aus, wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall im jeweiligen Standesamtsbezirk des Standesamtes Bremen-Mitte bzw. Bremen-Nord ereignet hat oder nachbeurkundet wurde und die Frist für die Führung der Personenstandsbücher durch die Standesämter noch nicht abgelaufen ist. 

Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Informationen zu älteren Standesamtsregistern erhalten Sie beim Bremer Staatsarchiv (www.staatsarchiv.bremen.de).

Diese Urkunden können wir für Sie ausstellen:

  • Aus allen Registern beglaubigte Registerausdrucke (z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung)
    • als beglaubigte Kopie, wenn das Register auf Papier geführt wird,
    • als Registerausdruck, wenn das Register elektronisch geführt wird
  • Geburtsurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Sterbeurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Eheurkunden (auch mehrsprachig), 
  • Lebenspartnerschaftsurkunden.

Sie wünschen eine Auskunft zu Ihrer Geburtszeit? Dann beantragen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtsregisters.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (beurkundete Person
  • Eheleute, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner)
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister (gilt nur für Geburts- und Sterbeurkunden)
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn die im Register eingetratgenen Personen seit 30 Jahren verstorben sind
  • Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Zwecks
  • Sie können auch jemanden bevollmächtigen, die Urkunden für Sie zu beantragen.
  • Der Nachweis Ihrer Identität erfolgt durch Vorlage des Personalausweises/Reisepasses. 

Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von

  • Personen, die an Kindes Statt angenommen worden sind (Adoption)
  • Transsexuellen und Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
  • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind. 

Kosten

Gebühr: 13€
Gebühr: 7€
Bei schriftlicher Anforderung der Urkunde senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung. Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Personenstandsurkunden die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, ergehen zweckgebunden und gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde schriftlich per E-Mail oder per DE-Mail bestellen.

Das Formular zur Anforderung einer Urkunde können Sie online ausfüllen und per E-Mail/DE-Mail an das zuständige Standesamt senden. Die Übersendung des ausgedruckten, ausgefüllten Formulars auf dem Postweg ist natürlich auch weiterhin möglich. 

Bei jeder schriftlichen Urkundenanforderung muss als Nachweis der Identität eine lesbare und gültige Ausweiskopie - Personalausweis (beidseitig) oder Reisepass - beigefügt werden. Bei einer Anforderung per E-Mail/DE-Mail als gescannte Anlage/Foto. 

Für die Urkundenanforderung nicht erforderliche Daten wie zum Beispiel Größe und Augenfarbe können geschwärzt werden.

Unsere Mailadressen lauten:

Für das Standesamt Bremen-Mitte: urkunden@inneres.bremen.de

Für das Standesamt Bremen-Nord: standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de  

Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inkl. gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.

Hinweis:

Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen, mithin innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.

Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich. 

Unsere DE-Mailadressen lauten:

Für das Standesamt Bremen-Mitte: EPS.050-SM@bremen.de-mail.de

Für das Standesamt Bremen-Nord: EPS.050-SN@bremen.de-mail.de

Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter 

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/EGovernment/DeMail/DeMail_node.html

Anforderungen per Post an das Standesamt Bremen-Mitte, Hollerallee 79, 28209 Bremen.

Anforderungen per Post an das Standesamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Str.62, 28757 Bremen

Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Tel.-Nr. 115.

Eine telefonische Urkundenbestellung zum Versand von Urkunden ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden