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Aufenthaltserlaubnis verlängern

Bremen 99010023020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010023020000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis verlängern

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis verlängern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltsgenehmigung (Synonym), eAT (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen?

Wenn Ihnen das Migrationsamt Ihre Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, erhalten Sie automatisch von uns einen Termin zur Verlängerung. In dem Einladungsschreiben finden Sie alle erforderlichen Informationen und welche Unterlagen mitzubringen sind. Sie müssen sich also nicht selbst um einen Termin kümmern!

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für die Übertragung von Aufenthaltstiteln gilt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Dienstleistung „Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels".

Volltext

Eine befristete Aufenthaltserlaubnis muss verlängert werden, wenn Sie über ihre Dauer hinaus in Deutschland bleiben wollen. Für die Verlängerung ist eine persönliche Vorsprache im Migrationsamt erforderlich. Um Ihnen das Verfahren so einfach wie möglich zu machen, erhalten Sie automatisch von uns einen Termin zur Verlängerung. In dem Einladungsschreiben finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen und welche Unterlagen mitzubringen sind. Sie müssen sich also nicht selbst um einen Termin kümmern.

Sie müssen aber bitte alle in dem Einladungsschreiben angegebenen Unterlagen mitbringen, da Sie das Bestehen der Voraussetzungen auch bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis belegen müssen. Andernfalls kann keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Über die Kosten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis informieren wir Sie in unserem Einladungsschreiben.

Verfahrensablauf

Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf Ihrer alten Aufenthaltserlaubnis, eine Einladung per Post für den Termin zur Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Zu diesem Termin müssen Sie alle in dem Einladungsschreiben angegebenen Unterlagen mitbringen.

Wenn sich an Ihrer Lebenssituation etwas geändert hat, das Auswirkungen auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben könnte, müssen Sie uns dies ebenfalls mitteilen und ggf. nachweisen. Bringen Sie daher bitte auch Unterlagen mit, die wir nicht angefordert haben, die aber wichtig für die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sein könnten. Dies können z.B. sein:

  • Urkunden zu Ihrer familiären Situation, wenn diese sich verändert hat,
  • aktuelle Bescheide anderer Behörden zu Ihrer persönlichen Situation,
  • ggf. aktuelle ärztliche Atteste, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.

Wenn Sie zu dem Termin nicht können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die Adresse, die Sie in dem Einladungsschreiben finden, mit der Bitte um einen anderen Termin. Wir weisen aber darauf hin, dass wir in einem solchen Fall nicht garantieren können, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zum Ablauf verlängert werden kann. Wir raten Ihnen daher sehr, den Ihnen übersandten Termin wahrzunehmen.

Sollten Sie von uns 1 Monat vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis keine Einladung bekommen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail und bitten um einen Termin zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis an mailto:office@migrationsamt.bremen.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird in dem Termin entschieden, wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Den Aufenthaltstitel selbst schicken wir Ihnen dann mit der Post per Einschreiben zu, vgl. eAT/Elektronischer Aufenthaltstitel.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden